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Schwindel mit Ausweisen

Fehde mit Behörde endet mit einer saftigen Geldstrafe

Bünde (cl). »Ich bin total schuldlos und denke nicht daran, 200 Euro Geldauflage zu bezahlen, um mein Verfahren einstellen zu lassen; ich fordere einen Freispruch!«, lehnte der 54-jährige Rentner Siegfried N. (Name geändert) ein entsprechendes Angebot von Richterin Claudia Schonscheck ab.

Daraufhin forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 600 Euro wie im ursprünglichen Strafbefehl, gegen den der Angeklagte und sein Verteidiger Volker Kruse Einspruch eingelegt hatten - sonst würde sie selbstverständlich in Berufung gehen. Doch die Richterin Schonscheck machte dem Angeklagten einen Strich durch die Rechnung: Sie verhängte 375 Euro Geldstrafe. Dies entspricht 15 Tagessätzen à 25 Euro - und bei dieser Anzahl von Tagessätzen wird das Landgericht die Berufung wohl nicht zulassen.
Zwei Stunden lang wurde erbittert um die Sache gerungen, aber die Fehde, die Siegfried N. und seine Angehörigen seit vielen Jahren mit dem Ordnungsamt austragen, hat schon eine viel längere Geschichte. Meistens geht es um blaue Parkausweise für Schwerbehinderte, die der Angeklagte und Angehörige immer wieder gerne in ihre Wagen legen, um die Bezahlung von Strafzetteln zu umgehen. Diesmal ging es um den Sonderausweis für die schwerbehinderte Tante. Am 8. Juni 2006 hatten zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes ihren alten Bekannten allein im Auto fahren gesehen. Nach zwei Stunden, die er in seinem »Lieblingscafé« am Gänsemarkt verbracht hatte, setzte er sich in seinen aufmerksam beobachteten Wagen und fuhr davon. Seine Erklärungen, vor- und nachher seine Tante transportiert zu haben, überzeugten das Gericht nicht: Zur Tatzeit war die Tante nämlich schon einen Monat lang in einem Bünder Pflegeheim untergebracht und nicht mehr in ihrer Wohnung, wie Siegfried N. behauptet hatte. Er hatte wieder einmal ihren Parkausweis missbraucht. Inzwischen wurde die Rückgabe schriftlich gefordert.

Artikel vom 21.03.2007