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Seefunk-Pflicht für die Skipper


Harsewinkel (WB). Für jedes Wasserfahrzeug ab einer Länge von zwölf Metern, das für gewerbliche Zwecke genutzt wird, besteht auch eine Ausrüstungspflicht mit Seefunkanlagen. Das gilt auch für alle Charteryachten. Um ein solches Funkgerät zu bedienen, muss der Schiffsführer ein entsprechendes Funkzeugnis haben. Die Segelschule »Segelspaß Harsewinkel« bietet in Kürze kostengünstige Kurse für den erforderlichen Seefunkschein an. Vorab findet am morgigen Mittwoch, 21. März, um 19 Uhr im Heimathaus ein Informationsabend statt. Der Inhaber der Segelschule, Reinhard Dirkorte: »Jeder verantwortungsvolle Skipper sollte sich im Klaren sein, dass bei einem Seenotfall ohne ein Funkgerät an Bord kaum Hilfe zu erwarten ist. Eine Handy bietet keinen gleichwertigen Ersatz«.

Artikel vom 20.03.2007