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Von Manfred Schraven

Paderborner Perspektiven

Gelungene Revanche der Planer


Was für eine Revanche! Alle Mitglieder des Bauausschusses quer durch sämtliche politischen Richtungen haben unisono dem Stadtplanungsamt eine solide, wasserdichte Bauleitplanung beim Bebauungsplan Nr. SN 260 für das Gebiet »Almeaue-Hoppenhof« bescheinigt. Der Leiter des Planungsamtes Volker Schulze selbst überzeugte mit der Feststellung: »Wir haben alle Rügen des Oberverwaltungsgerichtes eins zu eins abgearbeitet«. Da klangen die Worte des Technischen Beigeordneten Martin Lürwer an die politischen Entscheidungsträger fast ein bisschen süffisant: »Man kann das Stadion jetzt bauen, man muss aber nicht!« Peng: Jetzt sitzt der »schwarze Peter« wohl endgültig bei der Paderborner Politik und der Paderborner Stadiongesellschaft! Harte Verhandlungen und Finanzierungsgespräche sind vorprogrammiert: Wer hat was zu leisten?
Vor der »Siegesfeier« mussten die Männer und Frauen um den Technischen Beigeordneten allerdings noch eine »Watsche« einstecken. Nachdem das Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan »Zentralstadion« mit dem Urteil vom 23. Oktober 2006 für unwirksam erklärt hat, wurde in der Hauptsache durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Minden am 2. März »in aller Stille« die erteilte Baugenehmigung vom 29. Juni 2005 zur Errichtung eines Stadions für den SC Paderborn auf dem Grundstück Paderborner Straße 89 aufgehoben. Damit ist der Verwaltungsrechtstreit der drei Anlieger an der Paderborner Straße gegen den Bürgermeister der Stadt Paderborn ad acta gelegt. Eindeutiger Sieger in allen »Gewichtsklassen«: Rechtsanwalt Heinrich Loriz. Der Paderborner Verwaltungsrechtler wollte sich im übrigen auf Anfrage gegenüber dem Westfälischen Volksblatt bezüglich »Klageaussichten« gegen den neuen Bebauungsplan nicht äußern. Dass gegen die neue Planung aber wohl geklagt wird, pfeifen heute schon die Spatzen von den Dächern. Auch beim Bebauungsplan »Almeaue-Hoppenhof« scheint der Knackpunkt bei den Stellplätzen zu liegen.
Was auf den Plänen noch so »rosig« scheint, muss schließlich erst einmal in die Tat umgesetzt werden - eine »Steilvorlage« für neue Klagen? Die Stadt hat zur Realisierung des ruhenden Verkehrs zwar Flächen gekauft, die müssen aber auch in Einklang mit planungsrechtlichen Festsetzungen für das gesamte Gebiet stehen. Bevor der Hauptgeschäftsführer der Stadiongesellschaft Martin Hornberger gut gelaunt einen Bauantrag für die Paragon-Arena stellt, sollte er seinen Rechtsberatern am besten die Begründung für die Aufhebung der alten Baugenehmigung vorlegen. Das Gebot der Rücksichtnahme hat da eine große Rolle gespielt. So kann sich der Mangel an Stellplätzen gegenüber den Eigentümern der vom Parksuchverkehr betroffenen Wohngrundstücke im Einzelfall im baurechtlichen Sinne als rücksichtslos erweisen. Das gilt auch für den Bebauungsplan »Almeaue-Hoppenhof«. Da ist es gut zu hören, dass die Stadiongesellschaft mit einem neuen Bauantrag zumindest so lange warten will, bis über eine mögliche neue Klage in Minden entschieden ist.
Bleibt noch ein Wort zum Technischen Rathaus. Zu was die Frauen und Männer in der Pontanusstraße in der Lage sind, wenn sie nicht durch enormen politischen Druck durch die Planverfahren getrieben werden (Zentralstadion), zeigt das Verfahren Mönkeloh, in dem sie gehörig an den Plänen rütteln.

Artikel vom 17.03.2007