16.03.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Das Land fügt sich
und zahlt an Verl

Berufung gegen Schlüssel-Urteil zurück gezogen

Verl (WB/ehl). Im Rechtsstreit um knapp 8000 Euro Kosten für die Auswechslung der Schließanlage der Hauptschule hat die Gemeinde Verl endgültig gesiegt. Denn das Land NRW hat seine Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden, das Verl von der Zahlungspflicht freigesprochen hatte, zurückgezogen.

Rückblende: Im Jahr 2004 hatte ein inzwischen pensionierter Lehrer der Hauptschule den Generalschlüssel für das Schulgebäude verloren. Daraufhin musste die Gemeinde Verl, die Schulträger und somit für die Sachkosten der Schule verantwortlich ist, die komplette Schließanlage erneuern. Das kostete exakt 7848,91 Euro - und diese Summe machte die Verwaltung im Wege der so genannten Drittschadensliquidation bei der Bezirksregierung Detmold geltend.
Die Behörde weigerte sich jedoch, dem Lehrer den Schaden anzulasten, denn der Pädagoge habe nicht grob fahrlässig gehandelt. Dies aber sei Voraussetzung für die Drittschadensliquidation, so die Argumentation der Bezirksregierung. Das sah die Verler Verwaltung anders, reichte beim Verwaltungsgericht Minden Klage ein und bekam Recht. Die Richter konnten der Argumentation der Behörde, der Lehrer habe unter großer Anspannung gestanden und sei deshalb nicht haftbar, nicht folgen und verurteilten das Land, den Schaden bei dem Pädagogen geltend zu machen und an die Gemeinde abzuführen. Damit wiederum wollte sich das Land nicht abfinden und beantragte die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster. Diesem Antrag wurde Ende Januar statt gegeben, rund vier Wochen später jedoch nahm die Bezirksregierung Detmold das damit eingeleitete Berufungsverfahren für das Land zurück. Somit muss das Land nun die 7848,91 Euro bei dem Lehrer beziehungsweise seiner Haftpflichtversicherung einfordern und an Verl auszahlen und auch die Kosten, die der Gemeinde durch den Rechtsstreit entstanden sind, tragen.
Nach sorgfältiger Prüfung der Sachlage habe man sich entschlossen, die Berufung zurückzuziehen, erklärte gestern ein Sprecher der Bezirksregierung auf Anfrage. Offenbar war man zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erfolgsaussichten zu gering gewesen wären. Eine Einsicht, die Bürgermeister Paul Hermreck nicht überraschte. »Wir waren in einer relativ sicheren Position«, meinte er gestern. Allerdings habe die Bezirksregierung Detmold frühere ähnliche Fälle »immer sehr restriktiv und stets zu Ungunsten der Kommunen gehandhabt«. »Daher dürfte das Ergebnis des Verfahrens im Regierungsbezirk mit Interesse aufgenommen werden«, vermutet der Verwaltungschef.

Artikel vom 16.03.2007