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Lübbecker
erhält
Jugendstrafe

»Bulli-Bande«: Urteile

Bielefeld (uko). Nach nur zwei Verhandlungstagen hat das Landgericht Bielefeld die Mitglieder der »Bulli-Bande« abgeurteilt: Die Männer aus Bielefeld, Enger, Lübbecke und Gütersloh, die in Werther und Enger hochwertige Autos umfrisierten, bekamen teilweise hohe Freiheitsstrafen und Bewährungsstrafen.

In der Zeit vom 11. Dezember 2004 bis zum 19. November 2005 hatte das Quintett vornehmlich in Bielefeld, Gütersloh und anderen Orten in Nordrhein-Westfalen 27 Diebstähle von hochwertigen Fahrzeugen begangen.
Ganz dreist ging Haupttäter Markus S. (37) aus Bielefeld vor. Der mehrfach vorbestrafte Dieb und Hehler saß 2004 im offenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt Verl wegen einer einschlägigen Vorstrafe, als er auf die Idee des gewerblichen Autodiebstahls kam. Die 4. Strafkammer des Landgerichts legte ihm mit ihrem Urteil 27 Diebstähle zur Last und verurteilte ihn zu insgesamt sechs Jahren und drei Monaten Haft. Als ein »Stück aus dem Tollhaus« bezeichneten die Juristen den Fakt, dass S. zu einigen der Taten seinen damals erst 13-jährigen Sohn mitgenommen habe.
Mit fünf Jahren Haft wegen Hehlerei bedachten die Richter den zweiten Hauptangeklagten Detlev S. (37) aus Gütersloh, der immerhin an dem Weiterverkauf von 17 Fahrzeugen beteiligt war. Die weiteren Angeklagten kamen dagegen mit Bewährungsstrafen davon. Der Engeraner Lars Z. (25) wurde von den Richtern trotz
seiner Beteiligung an 22 Diebstählen sogar nur mit zwei Jahren Bewährungsstrafe beurteilt. Der 22-jährige Dennis H. aus Lübbecke erhielt wegen seiner Beteiligung an 19 Diebstählen eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren. Manfred M. (50) wurde wegen zweier Fälle der Hehlerei zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Artikel vom 15.03.2007