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13 Millionen fließen in
Wohnungsbau

Fördervolumen 2006 gestiegen

Kreis Gütersloh (WB). Im Jahr 2006 hat der Kreis Gütersloh - ohne die Stadt Gütersloh - 238 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von 13 002 850 Euro aus Mitteln des Landesbauvermögens gefördert.

Ihren Traum vom Neubau eines Eigenheimes konnten 159 Familien verwirklichen, die mit einer Summe von 9 195 500 Euro gefördert wurden. Weitere 42 Familien sind mit einer Fördersumme von 1 847 850 Euro beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie unterstützt worden. Im Vergleich zum Vorjahr ist damit im Eigentumsbereich ein Anstieg der Fördergelder um etwa 24 Prozent zu verzeichnen. Das teilt die Kreisverwaltung mit.
Förderberechtigt sind demnach Familien mit mindestens einem Kind oder einem behinderten Angehörigen im Rahmen der modellabhängigen Einkommensgrenzen. Bei einer vierköpfigen Familie kann beispielsweise das Einkommen nach Abzug diverser Frei- und Abzugsbeträge bis zu 40 264 Euro im Jahr betragen. Das Brutto-Jahreseinkommen kann dann bei rund 58 400 Euro, bei jungen Ehepaaren bei 64 100 Euro liegen. Die vierköpfige Familie kann sich bei diesem Modell über 30 000 Euro zinsgünstiges Darlehen freuen. Wird gar die Einkommensgrenzen von 28 760 Euro (Brutto-Jahreseinkommen bis zirka 42 000 Euro) eingehalten, kann ein zunächst zinsfreies und später zinsgünstiges Darlehen von insgesamt 67 000 Euro gewährt werden.
Im Mietwohnungsbau ist das Fördervolumen um zirka 64 Prozent auf 1 889 900 Euro zurückgegangen. Mit diesem Geld wurden 31 Mietwohnungen gefördert.
Für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren wurden aus dem im vergangenen Jahr erstmalig aufgelegten Förderprogramm 69 600 Euro bewilligt. Ziel dieses Programms ist es, den Wohnungsbestand baulich so umzugestalten, dass er möglichst barrierefrei insbesondere von älteren und pflegebedürftigen Menschen langfristig genutzt werden kann. Dieser Förderweg steht allen Wohnungseigentümern offen. Gefördert werden bis zu 15 000 Euro pro Wohneinheit. Neu ist der Förderbaustein zur denkmalgerechten Erneuerung von selbst genutztem Wohnraum. Hier kann ein zinsgünstiges Darlehen von maximal 40 000 Euro je Wohnung gewährt werden.
Zu den Fördervoraussetzungen, der Höhe der Förderung und den Darlehenskonditionen erteilt die Abteilung Bauordnung und Wohnungsbauförderung im Kreishaus Gütersloh Auskunft. Diese ist seit dem 1. Februar auch zuständige Bewilligungsbehörde für das Stadtgebiet Gütersloh. Für Informationen zum Thema Eigentumsförderung steht Ludger Werner, Tel. 0 52 41/85 19 51, Ludger.Werner@gt-net.de, zur Verfügung. Ansprechpartner für die Bereiche Mietraumförderung, Barrierefreiheit und denkmalgerechte Erneuerung ist Andreas Holtkamp, Tel. 0 52 41/85 19 05, Andreas.Holtkamp@gt-net.de.
Das Land NRW hat sein Wohnungsbauprogramm 2007 mit 900 Millionen Euro ausgestattet. Aufgrund dieser Vorgaben und der Erfahrungen in der Vergangenheit sei davon auszugehen, dass im Kreis Gütersloh alle förderfähigen Anträge bewilligt werden könnten.

Artikel vom 17.03.2007