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Arbeitslosenhilfe trotz Vermögens kassiert

Gericht billigt 62-jährigem Mazedonier Unkenntnis zu - Prozess ohne Urteil beendet

Hiddenhausen (cl). So richtig verstand der 62-jährige Rentner Altin M. (Name geändert) aus Hiddenhausen nicht, warum er überhaupt vor Gericht saß, übrigens zum ersten Mal in seinem Leben. Allerdings räumte auch sein Verteidiger ein, dass die Rechtslage eindeutig gegen den Mazedonier spricht.

Altin M. hatte lange in Deutschland gearbeitet, war dann arbeitslos geworden und hatte Arbeitslosengeld bezogen. Als diese in Arbeitslosenhilfe überging, mussten bei den entsprechenden Anträgen auch alle Vermögenswerte und Rücklagen angegeben werden. Dies ist nicht allgemein bekannt, erst recht nicht dem hilflosen Angeklagten, der die Formulare von »Kollegen« ausfüllen ließ, die alle Fragen nach Besitz vorsichtshalber verneinten.
Dabei hatten sie leider eine Kleinigkeit übersehen, denn Altin M. hatte auf seinen Namen vor der Währungsumstellung mehr als 140 000 Mark erspartes Geld fest angelegt.
Allerdings hatte der Sohn in der Heimat ein Grundstück für 53 000 Mark auf den Namen des Vaters gekauft, das dieser auch bezahlen wollte, wenn denn die Gelder frei kämen. In seiner Vorstellung war es also zum guten Teil nicht mehr sein Geld.
Richtigerweise hätte er dann aber beim Antrag vom 16. November 2001 auf Arbeitslosenhilfe entweder die Festgelder und/oder das Grundstück angeben müssen.
Dieser Schuldgehalt war zum Antragszeitpunkt tatsächlich unstreitig.
Doch Richterin Claudia Schonscheck und Oberstaatsanwalt Klaus Pollmann behandelten den Fall sehr gewissenhaft und überhaupt nicht stur nach Paragraphenlage. Bereits am 1. Februar 2002 waren nämlich die Freigrenzen für Rücklagen von Arbeitslosenhilfe-Beziehern deutlich heraufgesetzt worden. Hätte Altin M. sich mit der Materie ausgekannt, hätte er sechs Wochen später problemlos einen neuen Antrag stellen können. So beendeten die Juristen den Strafprozess ohne Urteil. Vor dem Sozialgericht in Detmold wird noch um die Rückzahlung der angeblich zuviel bezahlten 11 637 Euro gestritten.
Die Detmolder Richter hatten ihre Entscheidung ausgesetzt in der Hoffnung, dass ihnen die Strafrichter die Arbeit abnehmen würden.

Artikel vom 14.03.2007