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Zwei private Klagen liegen
beim Verwaltungsgericht

Notgemeinschaft unterstützt Betroffene finanziell

Von Bärbel Hillebrenner
Bad Oeynhausen (WB). Mehrere Betroffene der Nordumgehung haben gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage eingereicht. Das bestätigte gestern Reiner Barg von der Notgemeinschaft. Nähere Details wollte er nicht sagen.

Die Frist für die Einreichung der Klage ist Montag abgelaufen. Vor sechs Wochen war der Planfeststellungsbeschluss bei der Stadt eingegangen. Sie selbst hat keinen Widerspruch eingelegt. Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann hatte diese Vorgehensweise am Abend der abgebrochenen Sonderratssitzung bekannt gegeben. Einen Beschluss konnte der Rat wegen des unvorhergesehenen Abbruchs am Montag vergangener Woche nicht fassen. Die Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD und FDP hatten im Vorfeld bereits zugestimmt, die Empfehlung des Rechtsanwaltes anzunehmen. Der hatte in einem Gutachten darauf hingewiesen, dass es Gründe für eine Klage nicht gäbe und diese deshalb auch keinen Erfolg haben werde.
Auch die Stadt Löhne kann nicht klagen. Denn diese Möglichkeit steht nur den unmittelbar Betroffenen und den Eigentümern von Grundstücken zu, die an der Trasse liegen. Diese wohnen sowohl in Bad Oeynhausen als auch Löhne. In der Nachbarstadt ist es auch der BUND, der Bund für Natur- und Umweltschutz, der vorsorglich schon ein Grundstück im Bereich der Blutwiese erworben hatte und gegen den Planfeststellungsbeschluss gerichtlich vorgehen wird.
Auch private Kläger haben sich zusammengeschlossen und lassen sich von der Rechtsanwältin der Notgemeinschaft vertreten. Extra für das gerichtliche Verfahren hatte sich aus der Gruppe der Autobahngegner eine Klägergemeinschaft gebildet, die die Bürger unterstützt. »Wir haben rechtzeitig einen Spendenfonds eingerichtet, denn die Menschen brauchen auch finanzielle Unterstützung«, sagte Reiner Barg.
Am Montag habe die Juristin aus Freiburg die Klageschrift beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig eingereicht. Wie viele Bürger sie vertritt, wollte Barg nicht sagen. Auch zu inhaltlichen Details wollte er keine Angaben machen. Es seien Menschen, die an der Trasse Grundstücke haben und die von der Nordumgehung in beträchtlichem Maße betroffen seien. Der Vorsitzende der Notgemeinschaft, Klaus Rasche, ist derzeit nicht in Bad Oeynhausen und gab keine Stellungnahme ab.
Ob sich außerhalb des »offiziellen Widerstandes«, so Barg, noch weitere Kläger direkt an das Bundesverwaltungsgericht gewandt haben, wisse er nicht. Die Pressestelle des BVG hatte gestern auf Anfrage erklärt, es würden zwei Klagen vorliegen. »Es handelt sich um zwei private Klagen gegen das Land«, sagte Oliver Heuer, Leiter der Pressestelle. Aus Datenschutzgründen könne er jedoch keine Namen nennen. Die Kläger haben nun sechs Wochen Zeit, ihre Klage schriftlich und detailliert zu begründen, bevor sich die Richter damit befassen würden.

Artikel vom 14.03.2007