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Walter Aumüller, Schiedsmann

Drei Fragen an . . .


Am Wochenende treffen sich alle Schiedsmänner und -frauen der Bezirksvereinigung Bielefeld in Spenge zu ihrer Jahreshauptversammlung. Maren Waltemode sprach mit Walter Aumüller, stellvertretender Schiedsmann in Spenge und Geschäftsführer der Bezirksvereinigung Bielefeld, über die Aufgaben und Anforderungen eines Schiedsmannes.

Mit welchen Problemen kommen die Bürger vorwiegend zu Ihnen?
Walter Aumüller: Die meisten Anliegen sind Nachbarschaftsstreitigkeiten. Dabei geht es beispielsweise um Büsche, Sträucher oder zu hohe Hecken.

Wie viele Fälle bearbeiten Sie durchschnittlich pro Jahr? Ist die Tendenz eher steigend oder fallend?
Walter Aumüller: Da ich nur Stellvertreter bin, bearbeite ich nur dann Fälle, wenn der erste Schiedsmann krank oder im Urlaub ist. Ich kann aber berichten, dass im Jahr zwischen zehn und zwölf Fälle bearbeitet werden. Dieselbe Anzahl sind »Tür- und Angelfälle«, das heißt Fälle, die am Telefon erledigt werden. Wenn Bürger hören, dass das Verfahren kostenpflichtig ist, einigen sie sich häufig mit der Nachbarschaft und ziehen den Antrag zurück. Seitdem die Polizei jeden Fall zur Staatsanwaltschaft geben muss (Innenministererlass), ist die Anzahl die Fälle rückläufig. Früher haben die Polizisten häufig gesagt, dass kein öffentliches Interesse vorhanden ist, und haben die Bürger zum Schiedsmann geschickt.

Welche Fähigkeiten muss ein Schiedsmann mitbringen, um sein Amt ausüben zu können?
Walter Aumüller: Die Person muss nach Persönlichkeit und Fähigkeit geeignet sein für das Ehrenamt. Sie darf nicht jünger als 30 und nicht älter 70 Jahre alt sein. Gewählt werden Schiedsleute vom Rat, sie müssen vom Direktor des Amtsgerichts bestätigt und vereidigt werden. Die Aufsicht über die Schiedsperson üben das Justizministerium, das Oberlandesgericht, das Landgericht und das Amtsgericht aus. Das Amt gibt es seit 180 Jahren.

Artikel vom 10.03.2007