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Hitze ist Feind
der Schädlinge

Orkanfolgen: Verbrennen erlaubt


Pr. Oldendorf / Altkreis Lübbecke (WB). Die Aufarbeitung des beim Orkan »Kyrill« angefallenden Holz-Windbruchs läuft auf Hochtouren, nachdem das Forstamt Minden erste Schadensanalysen durchgeführt und die ersten organisatorischen Schritte eingeleitet hat. Nach den eigentlichen Holzerntearbeiten fallen mittelfristig noch eine Vielzahl von Folgearbeiten an. Schwerpunkt ist dabei die Wiederaufforstung. Dazu müssen die Flächen vorbereitet werden, da auf ihnen eine ungeheuere Menge an Schlagabraum - nicht verwertbare Kronen- und Astteile sowie Baumstuben und Wurzelteller - verbleibt.
Dieser Schlagabraum kann sich bei ungünstigem Witterungsverlauf zu Brutstätten von Schadinsekten wie z.B. Borkenkäfer entwickeln. Erste Prognosen lassen eine anstehende Massenvermehrung vermuten. Um diese Entwicklung zu verhindern oder wenigstens zu verlangsamen, wurden konkrete Rechtsgrundlagen geschaffen. Dazu gehört auch, den Waldbesitzern kurzfristig die Möglichkeit zu geben, den Schlagabraum zu verbrennen, um die Entwicklung von Schadorganismen zu beeinflussen. Dafür wurde ein landesweit gültiges Regelwerk aufgestellt, das sich an bestehenden Rechtsvorschriften, z.B. dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, orientiert und gleichzeitig begründete Ausnahmen zum Thema Verbrennen von Schlagabraum erlaubt. Dies sind beispielsweise
¥ Genehmigung aus Forstschutzgründen nach dem Orkan und
¥ Genehmigung zur Bekämpfung von Schädlingen.
Selbstverständlich sind derartige Maßnahmen an bestimmte Auflagen gebunden. So endet der Zeitraum der Brennperiode am 30. April. Weiter sind Größe, Lage sowie Mengen- und Zeitvorgaben von Feuerstellen und deren Bewachung definiert. Die Einhaltung ökologischer Grundsätze wie die Beachtung von Brut- und Schlüpfzeiten wurde ebenfalls verbindlich geregelt. Alle Waldbesitzer und Interessierten haben die Möglichkeit, sich detailliert beim Forstamt Minden und den dazu gehörigen Förstereien sowie im Internet zu informieren unter
www.forst.nrw.de

Artikel vom 13.03.2007