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Leiberger Landwirt muss
sieben Jahre hinter Gitter

Besonders schwere Brandstiftung, versuchter Betrug

Von Andreas Beer
Arnsberg/Frenkhausen (WV). Sieben Jahre Haft wegen besonders schwerer Brandstiftung und versuchten Betruges. So lautete gestern das Urteil der zweiten großen Strafkammer am Arnsberger Landgericht in dem Prozess um die Brandstiftung an einem Ferienhaus in Frenkhausen. Angeklagt war der Leiberger Hathumar S.

Wie so oft bei Brandstiftung, war es ein reiner Indizienprozess - Tatzeugen gab es nicht. Allerdings war es eine Indizienkette von »seltener Geschlossenheit und Klarheit«, wie der vorsitzende Richter Erdmann in der Urteilsbegründung betonte.
Der fünfte Verhandlungstag dieses Prozesses glich einem Hürdenlauf. Er begann mit einer zweistündigen Verspätung, weil der Angeklagte nicht da war. Die Haftanstalt in Bielefeld, wo der Landwirt aus Leiberg seit Sommer des vergangenen Jahres in Untersuchungshaft sitzt, wusste nichts von dem gestrigen Termin.
Als man endlich beginnen konnte, begannen die Anträge - und die Beratungspausen. Bevor die Beweisaufnahme geschlossen werden konnte, musste sich die Kammer noch mit einem Antrag der Verteidiger auf Aussetzung des Verfahrens auseinandersetzen. Dieser wurde ebenso zurückgewiesen, wie zwei Beweisanträge.
Die Verteidigung wollte von weiteren Gutachtern zeigen lassen, dass die »thermischen Veränderungen« an der Haut und an den Haaren des Angeklagten tatsächlich durch die Arbeit am überhitzten Motor eines Schleppers hervorgerufen sein könnten und dass die beim Angeklagten festgestellten Verletzungen nicht zusammenpassen mit dem Brandverlauf, den der Brandsachverständige geschildert hatte.
Das Gericht erkannte aber keine überlegenen Beweisverfahren dieser Sachverständigen und hatte keine Zweifel daran, dass die Aussage des bereits gehörten Rechtsmediziners ausreichend wissenschaftlich fundiert sei. Auch einen letzten Hilfsantrag nach dem Plädoyer der Staatsanwältin wies die Kammer zurück. Darin wollte die Verteidigung zeigen, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt des Hauskaufs nicht in finanzieller Not gewesen sei.
Im Gegensatz zur Staatsanwältin, die siebeneinhalb Jahre Haft gefordert hatte, sahen die Verteidiger die Indizienkette alles andere als geschlossen und stellte auch die Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugen in Frage. Sie forderten Freispruch. Der Angeklagte sagte - wie schon während des gesamten Prozesses - auch am letzten Verhandlungstag nichts - auch nicht, als er nach den Plädoyers das letzte Wort hatte.
Die Kammer folgte im wesentlichen der Ansicht der Anklage. Sie sah es »ohne ernsthaften Zweifel« als bewiesen an, dass der Angeklagte das Ferienhaus in Frenkhausen gekauft hatte, um es anschließend anzuzünden und Geld von der Versicherung zu kassieren. Ob der Angeklagte aus finanzieller Not gehandelt habe, sei für das Urteil ohne Belang, denn einen Gewinn, wenn auch einen kleinen, hätte er auf jeden Fall gemacht.
Bei Hathumar S. hatte es schon häufig gebrannt. Mitte der 60er Jahre brannte das alte Bauernhaus ab, 1996, 2000 und 2002 brachen Feuer in Scheunen und Ställen des Leibergers aus.

Artikel vom 08.03.2007