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Die Grabsteine müssen
jetzt überprüft werden

Zugprobe als Indiz für die Standsicherheit

Rahden (WB). Die Stadt Rahden wird die Überprüfung der Standsicherheit der Grabsteine auf ihren Friedhöfen in der Zeit vom 19. bis 23. März durchführen. Das teilte die Verwaltung mit.

Genauso wie die Stadt sei jedoch auch jeder Grabnutzungsberechtigte zur Grabsteinkontrolle verpflichtet und hafte nach der Friedhofssatzung für eventuelle Schadensersatzansprüche Dritter allein. Er setze sich bei Nichtbeachtung der ihm obliegenden Kontrollpflicht im Schadensfall neben der zivilrechtlichen Haftung auch der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus.
»Die Nutzungsberechtigten an Grabstellen, auf denen ein Stein aufgestellt ist, werden daher gebeten, regelmäßig selbst zu überprüfen, ob der Grabstein noch die erforderliche Standsicherheit aufweist. Er ist mit beiden Händen einer kräftigen Zugprobe zu unterziehen. Sollte er dabei schwanken, ist nach dem eingangs genannten Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) die geforderte Standsicherheit nicht mehr gegeben. In diesem Fall ist er unverzüglich durch einen Fachmann (Steinmetz) ordnungsgemäß zu befestigen«, heißt es in der Mitteilung weiter.

Artikel vom 08.03.2007