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Trödelhändler
vermittelt
Waffendeal

Käufer ist ein V-Mann der Polizei

Von Hubertus Hartmann
Delbrück/Paderborn (WV). Ohne den Bentfelder Doppelmord wäre Klaus-Dieter L. heute wahrscheinlich noch ein freier Mann. Obwohl er mit dem Kapitalverbrechen nichts zu tun hat, schickte das Landgericht Paderborn den Antiquitätenhändler gestern für drei Jahre hinter Gitter.

Der Militariahändler Ingo Gratzik und seine Ehefrau Cornelia waren am 30. November 2005 in ihrem Haus erschossen worden. Die Tat ist bis heute ungeklärt.
Mitte vergangenen Jahres gerät der Delbrücker Antiquitätenhändler Klaus-Dieter L. ins Visier der Mordkommission. Sie setzt einen verdeckten Ermittler auf den 52-Jährigen an. Der V-Mann mit dem Decknamen »Toni« gewinnt das Vertrauen des Trödlers. Wer von beiden irgendwann das Gespräch auf Waffen bringt, darüber gehen die Aussagen auseinander.
Auf jeden Fall vermittelt L. dem »Toni« zunächst den Kauf eines 38er Trommelrevolvers vom Typ Smith & Wesson samt Munition für 800 Euro. Zwei Monate später steigt der nächste Waffendeal. An einer Tankstelle in Detmold wechselt ein G-3-Sturmgewehr der Bundeswehr für 1500 Euro den Besitzer. »Das Geschäft wurde praktisch unter den Augen der Polizei abgewickelt«, sagt Staatsanwalt Ralf Vetter. Direkt danach klicken bei Klaus-Dieter L. die Handschellen. Die beiden Verkäufer, der mehrfach vorbestrafte Roberto P. (31) aus Göttingen und Tiefbauunternehmer Clemens R. (35) aus Bersenbrück bei Osnabrück werden ebenfalls festgenommen. Woher der Revolver und das Sturmgewehr stammen, bleibt im Dunkeln.
Sein Mandant sei ein Trödler, aber kein Waffenhändler, versichert der Verteidiger des Delbrückers. »Die Initiative ging nicht von ihm aus, der V-Mann war der Anstifter«, behauptet Rechtsanwalt Dr. Jost Uhlmann, Hameln. »Ich hatte mit Waffen nie was zu tun, das war gute Freundschaft halt gewesen«, beteuert auch L., schließlich habe er keinen Cent für seine Vermittlerdienste erhalten.
Trotzdem befindet ihn die Strafkammer der Anstiftung zum Waffenhandel und zum Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz schuldig. Weil er zudem noch einen Betrug begangen hat, wird L. zu insgesamt drei Jahren Haft verurteilt. Aus einer anderen Straftat sind weitere sechs Monate offen, die er nun auch noch verbüßen muss. »Ohne ihn wären die Geschäfte niemals zustande gekommen«, macht Richter Bernd Emminghaus deutlich.
Roberto P. bekommt eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Er stand gleichfalls unter Bewährung und hat weitere zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe offen. Der strafrechtlich bislang nicht vorbelastete Clemens R. kommt mit einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten davon. Die funktionsfähige vollautomatische Selbstladewaffe hatte er angeblich aus purer Sammelleidenschaft von einem Unbekannten für damals 750 D-Mark gekauft. Die 1 500 Euro, die R. für den Verkauf des Gewehrs erhielt, muss er als Buße nun dem Sozialdienst Katholischer Frauen überweisen.

Artikel vom 08.03.2007