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Beamte könnten Polizeiansehen geschadet haben

Freispruch: Schuld nicht nachweisbar

Delbrück/Hövelhof (sis). Die unterschiedlichen Zeugenaussagen dreier Polizisten (das WV berichtete) haben dem wegen Unfallflucht und Fahrens unter Alkoholeinfluss angeklagten Hövelhofer (57) zumindest nicht geschadet. Die Staatsanwaltschaft konnte nicht nachweisen, dass der Rentner zum Unfallzeitpunkt vor etwa einem Jahr am Steuer saß. Vor dem Amtsgericht Delbrück wurde der Hövelhofer freigesprochen.

Dem 57-Jährigen war vorgeworfen worden, dass er mit dem Wagen seines Sohnes in den Abendstunden des 1. Februar 2006 auf einem Parkplatz in der Ortsmitte Hövelhofs einen parkenden Wagen beschädigt habe - mit 1,07 Promille Alkohol im Blut. Sechs Jugendliche Zeugen, die durch den Knall auf das flüchtende Fahrzeug aufmerksam wurden, konnten ein Jahr nach dem Vorfall keine genauen, den Angeklagten belastende Angaben zum Fahrer des Pkw machen. Für den Entzug der Fahrerlaubnis wird der nun Freigesprochene entschädigt.
Die Vernehmung der Zeugen am Unfallort und die Fahndung nach dem Unfallverursacher und den dazugehörigen Wagen zählen für die Polizei eigentlich zu einem Routineeinsatz. Eigentlich - denn zwischen den drei Polizisten, die den Einsatz am besagten Abend gemeinsam bearbeitet haben, hat der Fall zu Kontroversen geführt. Die Zeugenaussagen des Hövelhofer Bezirksbeamten decken sich in vielerlei Hinsicht nämlich nicht mit den Aussagen der beiden Polizeibeamten der Delbrücker Wache. Uneins war man sich beispielsweise, ob der Angeklagte, Vater des Fahrzeughalters, vor dessem Haus die Polizisten den Unfallwagen noch am Tatabend vorfanden, sofort wusste, wo der Autoschlüssel liegt, oder ob er zunächst danach suchen musste. Auch die Aussage des 57-Jährigen, dass sein Sohn, Halter des Wagens, unerreichbar in der Schweiz weile, kontrollierten die Polizisten nicht weiter.
Obwohl die Kontroversen der Polizisten nicht Thema der Verhandlung waren, äußerte auch die Vorsitzende Richterin Dr. Gabriele Großbüsch Kritik an der Ermittlungsarbeit der Polizeibeamten.
Ein unabhängiger Prozessbeobachter der Polizeibehörde hat den Prozess, bei dem die Polizeibeamten als Zeugen auftraten, verfolgt. Sein Bericht entscheidet demnächst darüber, ob die Aussagen der Beamten dem Ansinnen der Polizei geschadet haben. Dann könnten noch disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet werden.

Artikel vom 09.03.2007