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Klage hätte kaum Aussicht auf Erfolg

Rechtliches Gutachten kommt nicht zu Beanstandungen am Planfeststellungsbeschluss

Von Bärbel Hillebrenner
Bad Oeynhausen (WB). Wenig Hoffnung auf Erfolg hätte eine Klage der Stadt, wenn sie ihre abgelehnten Einwände zur Nordumgehung doch durchbringen wollte. Dies ist das Fazit aus dem Rechtsgutachten, das die Stadt nach dem Planfeststellungsbeschluss in Auftrag gegeben hat. Deshalb wird die Stadt auf eine Klage verzichten.

Eigentlich hätten die Ratsmitglieder am Montagabend während der Sondersitzung darüber diskutieren sollen. So stand es auf der Tagesordnung. Eigens dafür war der beauftragte Rechtsanwalt Dr. Christoph Jahn aus Paderborn angereist. Er sollte nicht nur das Gutachten erläutern. Er wollte dem Rat auch Optimierungsvorschläge machen. »Wir hatten einen Fachmann eingeladen - und er musste nun unverrichteter Dinge wieder abreisen«, sagte Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann am Montagabend, nachdem wegen der heftigen Tumulte der Autobahngegner die Sitzung gar nicht erst beginnen konnte (WESTFALEN-BLATT-Ausgabe von gestern). Diese Verbesserungsvorschläge sollen nun in der Ratssitzung am 28. März erörtert werden.
Während vor wenigen Wochen im Bürgerhaus Rehme der Planfeststellungsbeschluss vorgestellt worden war, sollte es am Montag ausschließlich um die Stellungnahme des Juristen zu den städtischen Forderungen gehen. Diese sind nahezu gänzlich abgelehnt worden. Keine Verlängerung des Tunnels in Dehme, keine Anschlussstelle in Werste, keine Abdeckelung der Trasse im Werretal, keinen weiteren aktiven Lärmschutz. Die Planfeststellungsbehörde, der Landesbetrieb Straßen NRW, hatte in allen Punkten unter anderem die Verhältnismäßigkeit, die Kosten und die Wirksamkeit der beantragten Maßnahmen geprüft. Vor allem die Wirtschaftlichkeit und die geringen Resultate waren für die Behörde immer wieder ein Argument, die Forderungen abzulehnen.
So würde die Verlängerung des Tunnels in Dehme um 50 Meter allein 1,7 Millionen Euro kosten. Diesen stehen Kosten für aktiven und passiven Lärmschutz von 200 000 Euro gegenüber. Eine Überschreitung der zulässigen Lärmwerte - tagsüber von 75 Dezibel und nachts von 65 Dezibel - sei nicht gegeben, heißt es in dem Beschluss der Mindener Planungsbehörde.
Eine Verbesserung des Schallschutzes in Wöhren, in Eidinghausen, an der Bergkirchener Straße und in Werste wird es ebenfalls nicht geben. Mit einer Ausnahme: An der Werster Heide stehen zwei Gebäude, bei denen die zulässigen Immissionswerte deutlich überschritten werden. Allerdings ist hier unklar, welche Grenzwerte zu Grunde gelegt worden sind. Denn ob die Werster Heide den Charakter eines Misch- oder eines Wohngebietes hat, sei nicht klar, liest man in der Stellungnahme.
Die Anschlussstelle in Werste ist abgelehnt worden, weil eine Entlastung des angrenzenden Verkehrs nicht erkennbar ist. Auch aus Sicht des juristischen Gutachtens sei die Entscheidung der Behörde vertretbar: Je mehr Anschlussstellen, umso mehr würde die Zügigkeit des Verkehrs auf der Autobahn beeinträchtigt werden.
Um die Kaltluftströme in den Trasseneinschnitten nicht zu behindern, wollte die Stadt die Autobahn abgedeckelt haben. Modellrechnungen haben jedoch ergeben, dass die Verminderung der Luftströme nur unwesentlich sei. Die stundenweise geringe Veränderung stünde in keinem Verhältnis zu den Kosten einer Abdeckelung.
Das Rechtsgutachten zu den Einwänden der Stadt sieht keine »Angreifbarkeit« des Planfeststellungsbeschlusses. Die Erfolgsaussichten einer Klage seien äußerst gering. Eine aufschiebende Wirkung habe ein gerichtliches Verfahren ebenso wenig. Es bestünde jedoch, so die Juristen, »die Möglichkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung«. Die Frist für die Einreichung einer Klage - sowohl für die Stadt als auch für betroffene Bürger - endet am 12. März.

Artikel vom 07.03.2007