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Bewährung kein Freibrief

Landgericht befindet Espelkamper für schuldunfähig

Espelkamp/Bielefeld (fq). Ein 25-jähriger Espelkamper ist vom Landgericht in Bielefeld wegen paranoid halluzinatorischer Schizophrenie für schuldunfähig erklärt worden. Norbert E. (Name von der Redaktion geändert) stand wegen versuchten Totschlags vor Gericht.

Richterin Jutta Albert ordnete eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, setzte diese Strafe aber auf Bewährung aus. Die Bewährungsdauer beträgt fünf Jahre.
Neben dem Freispruch wegen versuchten Totschlags wurde der Espelkamper auch von der Anklage der gefährlichen Körperverletzung sowie des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr freigesprochen. Gutachter bescheinigten dem Gericht, dass Norbert E. zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen sei.
Norbert E. hatte am 14. August 2005 seinen Wagen auf der B 239 hinter Espelkamp absichtlich in den Gegenverkehr gelenkt, um sich umzubringen, wie er später der Polizei mitteilte (wir berichteten am 23. Februar). Fünf Personen wurden verletzt, darunter Norbert E.
Der Fahrer des entgegen kommenden Fahrzeugs konnte schnell genug reagieren und einen schlimmeren Ausgang vermeiden.
Wegen der paranoiden Schizophrenie wurde Norbert E. vor dem Unfall bereits zwei Mal behandelt. Er hatte die Behandlungen jedoch jedes Mal wieder abgebrochen. In der Nacht zum 14. August 2005 habe er nach eigenen Angaben seine Medikamente nicht genommen und sei schließlich gegen sieben Uhr ziellos in Richtung Rahden unterwegs gewesen.
Richterin Albert erklärte: »Dass wir die Strafe zur Bewährung aussetzen, ist die absolute Ausnahme, weil wir sehr schlechte Erfahrungen gemacht haben.« Sie erklärte Norbert E. ganz deutlich: »Nicht, dass Sie denken, dass das jetzt ein Freibrief ist.« Zugute kam dem Angeklagten, dass er seit dem Tatzeitpunkt nicht straffällig geworden sei.
»Wichtig ist, dass so etwas nicht noch einmal passiert«, betonte Albert. Sollte Norbert E. während der Bewährungszeit straffällig werden, würde er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Die Bewährung ist mit Auflagen verbunden.
Norbert E. muss sich nach der Entscheidung des Gerichts einer gesetzlichen Betreuung unterstellen, regelmäßig an einer Therapie teilnehmen und Medikamente einnehmen.
Sein Führerschein wurde für fünf Jahre eingezogen.

Artikel vom 10.03.2007