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Lehrer gewinnt Knöllchenstreit

Auto soll gar nicht da gewesen sein - Stadt verzichtet auf Verwarngeld

Wolfgang M. und sein Golf: Die 15 Euro Strafe hat er gespart. Foto: WB-Archiv
Von Thomas Hochstätter
Bad Oeynhausen (WB). Ein Lehrer aus Preußisch Oldendorf hat einen Knöllchenstreit mit der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen gewonnen. Wolfgang M. (52) muss kein Verwarngeld wegen Linksparkens in der Bismarckstraße zahlen. Er sagt, sein Golf habe an jenem 2. Januar Oldendorf gar nicht verlassen - und das genügt offenbar. Die Stadt will das Verfahren nun sogar zum Anlass nehmen, ihre Kontrollmechanismen und Verfahrensweisen beim Knöllchenschreiben zu prüfen.
Einen Tag nach Ende der Zahlungsfrist sei die Nachricht von der Stadt gekommen, erzählte der Realschullehrer dem WESTFALEN-BLATT: »Bürokratendeutsch zwar und ohne richtige Entschuldigung, aber immerhin.« Für ihn sei die Sache damit erledigt.
Für die Stadt ist es das offenbar nicht. Denn mit diesem Verfahren kommt offenbar das ganze System des Nebenbei-Aufschreibens von Falschparkern auf den Prüfstand. Wie im WB in mehreren Artikeln seit 17. Januar berichtet, lässt die Stadt Verkehrssünder auch von Mitarbeitern auf anderweitig veranlassten Dienstfahrten notieren. Das Kennzeichen wird dabei laut Rathausangaben einmal vorwärts und einmal rückwärts in ein Erfassungsgerät eingegeben. An den Autos werden keine Knöllchen angebracht. Dennoch sei das System wasserdicht.
Rechtssicher ist es aber offenbar nicht. Denn in der gestrigen Stellungnahme der Stadt heißt es nun: »Das Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde aus verfahrensökonomischen Gründen eingestellt. Das verhängte Verwarngeld (Es wären 15 Euro gewesen; die Redaktion) ist daher nicht zu zahlen. Hierbei wurde berücksichtigt, dass der Betroffene weitere Aussagen zu seinen Gunsten gemacht hatte, die dessen Sichtweise bestätigten. Währenddessen konnte die Stadt keine weiteren Beweise anführen, die die Weiterverfolgung der Ordnungswidrigkeit als sinnvoll erachten ließen.« Zwar besteht man am Ostkorso weiterhin darauf, dass »an den ermittelten Sachverhalten absolut keine Zweifel« bestünden, gleichzeitig räumt man die Möglichkeit eines Eingabefehlers bei der Erfassung ein. In jedem Fall stehe jedoch der bereits entstandene Verwaltungs- und Kostenaufwand »in keinem Verhältnis zur Höhe des verhängten Verwarnungsgeldes«.

Artikel vom 06.03.2007