03.03.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Osterfeuer kostenpflichtig

Wie bisher: Antrag im Haller Rathaus ist Pflicht


Halle (WB). Osterfeuer müssen auch in diesem Jahr bei der Stadt schriftlich beantragt werden. Die Genehmigung kostet wie bisher 8,50 Euro.
Nach dem Landesimmissionsschutzgesetzes ist das Verbrennen im Freien grundsätzlich untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch erheblich belästigt werden können.
Im Außenbereich ist die Genehmigung nur dann möglich, wenn sichergestellt werden kann, dass keine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit zu befürchten ist. Um den Schaden für die Tierwelt so gering wie möglich zu halten, sollte wenigstens sichergestellt werden, dass aus Gründen des Tierschutzes das Holz frühestens einen Tag vor dem Abbrennen aufgeschichtet wird und bereits aufgeschichtetes Holz vor dem Abbrennen umgeschichtet wird.
Das Osterfeuer darf nur auf einer maximalen Grundfläche von 100 Quadratmetern abgebrannt werden. Dabei darf nur unbehandeltes Holz verbrannt werden. Auf keinen Fall dürfen Abfälle mit verbrannt werden.
Einen Antrag zum Abbrennen eines Osterfeuers sowie ein Informationsblatt dazu erhalten Interessierte bei der Abfallberatung der Stadtverwaltung, Zimmer 216, Telefonnummer 183 - 137. Hier kann auch der Betrag von 8,50 Euro eingezahlt werden.
Der Antrag muss spätestens am Freitag, 23. März, im Rathaus vorliegen. Mit dem ausgefüllten Antrag ist ein Lageplan vorzulegen, der den Verbrennungsort kennzeichnet. Die Genehmigung über die Durchführung des Osterfeuers wird dem jeweiligen Antragsteller schriftlich erteilt.

Artikel vom 03.03.2007