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Aktuelles Stichwort


Qualitätsanalyse

Sie ist laut dem neuen Schulgesetz Nordrhein-Westfalens vom 5. April 2006 ein Teil der Schulaufsicht. Erklärtes Ziel ist es, die Schulen zu prüfen und in ihren Entscheidungs- und Entwicklungsprozessen zu unterstützen. Insgesamt enthält das Qualitätsprofil 26 Aspekte, die sich auf 153 Teilkriterien beziehen.
Es gibt vier Beurteilungen: »vorbildlich«, »angemessen«, »teilweise nicht mehr angemessen« und »erheblich entwicklungsbedürftig«. Dadurch soll den Schulen vermittelt werden, welche Stärken und Schwächen in ihrem System erkennbar sind. Der abschließende Bericht gilt als Maßstab, welche Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung die Schulen in Zukunft als verbindliche Zielvereinbarung umzusetzen haben.

Artikel vom 03.03.2007