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Stallpflicht bleibt
weiter bestehen

Vorschriften bis Oktober verlängert

Kreis Gütersloh (WB). Die Geflügelaufstallungsverordnung des Bundes ist bis zum 31. Oktober 2007 verlängert worden. Damit bleiben auch im Kreis Gütersloh die Vorschriften zur Freilandhaltung unverändert, die diesbezügliche Allgemeinverfügung des Kreises Gütersloh wird ebenfalls verlängert.

In bestimmten Teilen von Rietberg und Verl ist die Freilandhaltung von Geflügel weiterhin ohne Ausnahmemöglichkeit verboten. Es handelt sich um ein Gebiet in Rietberg-Westerwiehe und Verl-Oesterwiehe, das an das Steinhorster Becken und die Rietberger Fischteiche angrenzt und innerhalb nachstehender Grenzen in der Stadt Rietberg und der Gemeinde Verl liegt.
Im Osten: Delbrücker Straße (L751) bis zur Gemeinde-/Kreisgrenze Gemeinde Verl/ Kreis Gütersloh und dem Kreis Paderborn.
Im Süden: Kreisgrenze der Kreise Gütersloh und Paderborn bis zur Delbrücker Straße (B 64).
Im Westen: Delbrücker Straße (B64) inklusive Ortseinfahrt Delbrücker Straße bis Rathausstraße, Rathausstraße, Bahnhofstraße, Lange Straße.
Im Norden: Detmolder Straße (L867) und weiter die Neuenkirchener Straße (ebenfalls L867).
Im restlichen Gebiet von Rietberg und in dem Teil von Verl, der zwischen dem »Stallpflichtgebiet« und der L 757 liegt, sowie im an den Versmolder Bruch angrenzenden Gebiet von Versmold und in Teilen von Halle, Harsewinkel, Steinhagen und Versmold, die an den Bereich Halle-Kölkebeck angrenzen, ist die Freilandhaltung weiterhin nur mit Ausnahmegenehmigung möglich. Im restlichen Kreisgebiet ist die Freilandhaltung nur möglich, wenn der Halter dies schriftlich bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung angezeigt hat.
Den Text der Allgemeinverfügung, eine Karte, aus der die entsprechenden Gebiete ersichtlich sind, ein Merkblatt mit Bestimmungen zur Freilandhaltung, sowie weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten des Kreises Gütersloh.
www.kreis-guetersloh.de

Artikel vom 03.03.2007