03.03.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Kreis-Ausschuss lehnt Biogas ab

»Anlage gehört in Gewerbegebiet«

Von Jürgen Gebhard
Vlotho-Exter (VZ). Der Bau der in Exter geplanten Biogasanlage ist derzeit völlig ungewiss. Nach der Ablehnung durch den Landschaftsbeirat des Kreises Herford hängen Genehmigung oder auch Ablehnung nun vor allem vom Votum des Kreistags ab.

»Die Ablehnung hat mich überrascht«, äußerte sich Investor Dieter Körtner gegenüber der VLOTHOER ZEITUNG. Er müsse sich zunächst über die Hintergründe und die genaue Begründung informieren, um danach eventuell rechtliche Schritte einzuleiten: »Wenn sich das nicht klären sollte, habe ich ein Problem.« Die von ihm auf dem gekauften Hof in Exter geplante Anlage hätte eigentlich schon längst fertig sein sollen, sagt er: »Dieses Jahr wird es jetzt aber wohl nichts mehr.«
»Wenn jetzt auch der Kreistag das Vorhaben ablehnen sollte, wird sich die Stadt Vlotho eine Flächennutzungsplanänderung gut überlegen«, meint Udo Busse als Abteilungsleiter Landschaft und Bauen im Herforder Kreishaus. Das Verfahren habe dann wohl bei der Bezirksregierung in Detmold kaum eine Chance, genehmigt zu werden.
Der Vlothoer Stadtrat hatte sich im vergangenen Jahr (gegen die Stimmen der CDU) grundsätzlich für die Biogasanlage und für die erforderliche Flächennutzungsplanänderung ausgesprochen.
Das daraufhin von der Vlothoer Verwaltung in die Wege geleitete Planänderungsverfahren steht inzwischen vor dem Abschluss. Während der Planauslegung hatte die Exteraner Bürgerinitiative »Geruchlos« bis Mitte Februar 58 Einwände sowie 15 Listen mit rund 500 Unterschriften gegen die Anlage überreicht.
Das gesamte so genannte »Abwägungsmaterial« wird derzeit im Rathaus ausgewertet: »Der Rücklauf der Fachbehörden ist noch nicht abgeschlossen«, erläutert Rolf Ruschemeier als stellvertretender Leiter des Vlothoer Bau- und Umweltamtes. Die Termine der jetzt ausstehenden Beratungen im Ausschuss und im Stadtrat würden in der nächsten Woche festgelegt.
Mit seinem Votum gegen die Biogasanlage schließt sich der Landschaftsbeirat des Kreises inhaltlich den Empfehlungen der Kreisverwaltung an. »Es ist eine gewerbliche Anlage, die wegen ihrer Größe in ein Gewerbegebiet und nicht in ein Landschaftsschutzgebiet gehört«, so Beirats-Vorsitzender Ullrich Richter. Der hier vorgesehene Standort liege in einem »sensiblen Bereich« zwischen Golfplatz und Mühle. »Wir dürfen uns unsere Landschaft nicht durch Investoren gestalten lassen, die eine Anlage auf ihre Fläche stellen wollen.«
Privilegiert im Sinne des Gesetzes und damit genehmigungsfähig seien lediglich erheblich kleinere Anlagen, betonte Udo Busse: »Hier aber handelt es sich um eine große Anlage, die so vom Baugesetzbuch nicht gedeckt ist.« Das Ergebnis der Abstimmung im Kreistag sei noch völlig offen.

Artikel vom 03.03.2007