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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Herford
Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. 1. 2007
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Herford hat gemäß § 196 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 11 der Gutachterausschussverordnung NW (GAVO NW) die Bodenrichtwerte für die Städte und Gemeinden des Kreises Herford (ohne Stadt Herford) zum Stichtag 1. 1. 2007 beschlossen. Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke eines Bereiches, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie geben den Quadratmeterwert eines baureifen Grundstücks in ortsüblicher Größe von mittlerer Lage und Beschaffenheit an. Auskünfte über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, eingerichtet beim Kreis Herford, Amtshausstraße 2, 32051 Herford (Zimmer 502, Tel. 0 52 21/13-25 02) zu den üblichen Geschäftszeiten der Kreisverwaltung. Darüber hinaus werden die Bodenrichtwerte im Bodenrichtwert-Informationssystem des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Im Internet sind diese unter der Adresse www.boris.nrw.de einzusehen. Die Nutzung ist kostenlos, schriftliche Bodenrichtwertauskünfte können dort gegen Entgelt abgerufen werden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Im Kreis Herford
- Der Vorsitzende -
gez. Lückingsmeier

Artikel vom 03.03.2007