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Pistole an die
Schläfe gehalten

Piumer muss 1200 Euro Strafe zahlen

Borgholzhausen/Halle (vf). Das Amtsgericht Halle hat am Donnerstag einen 21-Jährigen aus Borgholzhausen dazu verdonnert, 1200 Euro an eine gemeinützige Einrichtung zu zahlen. Außerdem muss er einen Anti-Aggressions-Kursus belegen. Damit wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingestellt.

Stefan F. (Name geändert) war der gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Er soll im September 2006 Gästen einer Privat-Party in Borgholzhausen eine Pistolen-Attrappe an den Kopf gehalten und sie bedroht haben. Außerdem soll er eine Schnaps-Flasche auf einen Jugendlichen geworfen haben.
Gemeinsam mit einem Freund hatte Stefan F. am 17. September 2006 die private Feier am Berghauser Weg besucht. Nach Aussagen von Zeugen sei er jedoch nicht eingeladen gewesen. Vor Ort habe er zunächst nur einer am Boden liegenden Jugendlichen helfen wollen, die zu tief ins Glas geschaut hatte. Daraufhin sei er von anderen Gästen weggedrängt worden. In der Folge soll er dann einen 19-Jährigen zunächst verbal, dann körperlich bedroht haben. Opfer Vladimir P. (Name geändert) sagte aus, dass Stefan F. grundlos auf ihn losgegangen sei. Später sei dieser mit der Waffen-Attrappe zurückgekehrt, die er mehreren Gästen an den Kopf gehalten habe. Ein Freund habe ihm die Pistole schließlich abnehmen und verstecken können. »Dann hat der Täter mich verfolgt und später eine Schnaps-Flasche in meine Richtung geworfen«, berichtete Vladimir P. Stefan F. gab zu, eine Flasche geworfen zu haben, bestritt jedoch, den 19-Jährigen getroffen zu haben.
Opfer Vladimir P. hatte zwar an diesem Abend Verletzungen am Kopf davongetragen, die er sich von einem Arzt hatte attestieren lassen. Ob sie allerdings durch die geworfene Flasche hervorgerufen wurden, konnte das Gericht nicht endgültig klären. Ein Zeuge sagte, die Flasche habe den 19-Jährigen getroffen, ein anderer meinte, dass die Flasche vorbeigeflogen sei.
Stefan F. entschuldigte sich bei seinen Opfern, denen er die vermeintliche Waffe vorgehalten hatte, und zeigte Reue. »Ich weiß nicht, was an diesem Abend mit mir passiert ist. Mir sind die Sicherungen durchgebrannt, warum auch immer«, suchte der Angeklagte nach Antworten. Die Geldbuße von 1200 Euro soll der Kindernothilfe zu Gute kommen. Er gab zu, vor seinem Ausraster Alkohol getrunken zu haben. Die Zeugen sagten jedoch aus, dass er keine Ausfallerscheinungen gezeigt habe.

Artikel vom 02.03.2007