Bekanntmachung Gemäß § 15 der Hauptsatzung der Stadt Bünde wird darauf hingewiesen, dass die Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bünde über die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen und über die Höhe des Geldbetrages je Stellplatz (§ 51 Absatz 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen) für die Grundstücke "Bahnhofstraße 47, 49 und 51", die Bekanntmachung der Genehmigung der Bezirksregierung Detmold zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bünde - Darstellung "Sonderbaufläche - Gartencenter" im Bereich "Holser Straße/Lange Wand" und die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 35 Gemarkung Ennigloh "Lange Wand" in der Zeit vom 1. März 2007 bis 8. März 2007 und die Bekanntmachung bezüglich der öffentlichen Auslegung des Bebauungslanes Nr. 103 - Gebiet 8.2 "Hangbaumstraße/Philippstraße/ Marktstraße" sowie die Bekanntmachungen der Aufstellungsbeschlüsse und zur öffentlichen Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Gemarkung Hüffen/Werfen Nr. 2 "Hüffer Heide", der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gemarkung Südlengern (Heide) Nr. 21 "Am Wirtschaftsweg", der 2. Änderung des Bebauungsplanes Gemarkung Ennigloh Nr. 27 "An der Gerhart-Hauptmann-Straße" und des Bebauungsplanes Nr. 120 "Bahnhofstraße/Hauptstraße" in der Zeit vom 1. März 2007 bis 16. April 2007 an der Bekanntmachungstafel der Stadt Bünde, Rathausvorplatz, Bahnhofstraße 15, aushängen. Bünde, den 26. Februar 2007 Stadt Bünde Die Bürgermeisterin I.A. gez.: Pichler