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Versehen - oder doch ausgebremst?

24-Jähriger wollte womöglich anderem Autofahrer eine Lektion erteilen

Steinhagen/Halle (fn). Wollte der angeklagte Bielefelder tatsächlich auf der B 68 ein schnell fahrendes Auto hinter sich ausbremsen und dem Fahrer so eine Lektion erteilen? Dieser Frage ging gestern das Haller Amtsgericht nach.

Der Unfall ereignete sich am Abend des 24. Oktober in Steinhagen. Der 24-jährige Bielefelder, Praktikant bei einem Sicherheitsdienst, fuhr mit seinem Einsatzleiter Richtung Steinhagen zu einer Spielhalle. Hinter ihm seit der Peter-Kreuzung ein 18-jähriger Steinhagener mit seiner Schwester. Vor der Mündung Bergstraße blinkte der Bielefelder und fuhr entsprechend links an den Mittelstreifen heran. Der schneller fahrende Steinhagener bremste ab und wollte rechts an dem Fahrzeug vorbeifahren. Doch dieses scherte auf einmal rechts aus. Der junge Steinhagener zog sein Auto reflexartig nach rechts, rutschte über Bordstein und Gehweg bis in den Straßengraben. Mehrere tausend Euro betrug der Sachschaden an Unterboden, Reifen, Felgen und Lenkung. Die beiden Insassen blieben unverletzt.
Für die anrückende Polizei, das wurde durch die Aussage des 35-jährigen Polizeikommissars vor Gericht deutlich, sah alles zunächst nach einem normalen Verkehrsunfall aus. Doch bei der Vernehmung des 24-jährigen Bielefelders ergaben sich einige Ungereimtheiten. Nicht nur ließ er es an dem gebotenen Respekt vor den Beamten mangeln - »Er sprach mich als ÝKollegeÜ an, duzte mich und meinte, ÝDu kennst doch die VerkehrsregelnÜ« -, er habe auch immer wieder auf das vermeintliche Fehlverhalten der anderen hingewiesen. Die wären doch zu schnell gefahren und wollten ihn rechts überholen. »Da hatten wir dann schon Anhaltspunkte, dass es sich um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handeln könnte, also um eine Straftat«, berichtete der Kommissar. Der Angeklagte selbst wollte sich vor Gericht nun nicht mehr äußern. Und sein Beifahrer, ein 32-jähriger Sicherheitsdienst-Mitarbeiter, kannte angeblich die Gründe seines ehemaligen Kollegen nicht, plötzlich doch nicht nach links abzubiegen.
Doch dass der Unfallverursacher vielleicht auch deshalb plötzlich nach rechts zog, weil er unsicher war und noch weiter geradeaus fahren wollte, ließ sich nicht ausschließen. Zumindest ließ die Zeugenaussage eines am Unfall unbeteiligten Autofahrers dies zu. Der 57-jährige Haller hatte den »relativ abrupten« Rechts-Schwenk und den daraus resultierenden Unfall beobachtet. »Es war für mich nicht zu erkennen, ob es eine bewusste Handlung war«, sagte er aus. Richter Peeter-Wilhelm Pöld stellte das Verfahren deshalb gegen Zahlung einer Summe von 300 Euro ein.

Artikel vom 01.03.2007