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Tageskalender


Notdienste
Apotheken-Notdienst: Spätdienst (bis 21 Uhr): Jakobus-Apotheke, Lippstädter Straße 17a, Rietberg-Mastholte, Tel. 0 29 44 / 75 54, Nachtdienst: Marien-Apotheke, Lange Straße 44, Delbrück, Tel. 0 52 50 / 9 94 60.

Rathaus
Bürgerbüro: geöffnet von 8 bis 18 Uhr.
Familienzentrum: geöffnet von 9 bis 12 Uhr.
Rat der Stadt: 18 Uhr Sitzung im Ratssaal im Alten Progymnasium.

Bücherei
Stadtbibliothek Rietberg: geöffnet von 14.30 bis 18 Uhr.

Sport
Trimm-Dich-Gruppe Viktoria Rietberg: 8.30 Uhr Treff am Rosengarten 20 zum Nordic Walking (offen für Anfänger).
Tanzkreis Viktoria Rietberg: 19.30 Uhr Tanzkreis für Anfänger, 20.30 Uhr Discofox-Tanzkreis (auch für Neueinsteiger, Gaststätte Bei Alexandros).

Beratung & Sprechstunde
Freundeskreis für Suchtkrankenhilfe: 19.30 Uhr Gruppen- und Infoabend im kath. Pfarrzentrum Rietberg, Rügenstraße 3, sowie um 20 Uhr im Vinzenzhaus Mastholte, Riekstraße.

Kinder & Jugend
Jugendtreff Südtorschule: geöffnet von 14 bis 17 Uhr (Schülercafé für Jugendliche von 12 bis 15 Jahren) und 17 bis 20 Uhr (Jugendcafé für Jugendliche ab 16 Jahren).
Internetcafé Jakobsleiter: geöffnet von 17.30 bis 19 Uhr.

Vereine & Verbände
Warenkorb der Caritas: 14.30 bis 15 Uhr Halt am Altenheim Rietberg und 16 bis 17 Uhr am Vinzenzhaus Mastholte.

Bäder
Schwimmhalle Neuenkirchen: geöffnet von 16 bis 21 Uhr.

Osterfeuer müssen
angemeldet werden
Rietberg (WB). Die Stadt Rietberg weist darauf hin, dass das Abbrennen eines Osterfeuers genehmigungspflichtig ist. Durchgeführt werden darf ein Osterfeuer nur, wenn es sich um ein so genanntes Brauchtumsfeuer handelt, wenn also in den vergangenen Jahren auch schon ein Osterfeuer angemeldet wurde. Zum Schutz von Tiere ist ein Umschichten des gesammelten Materials kurz vor der Verbrennung vorgeschrieben. Wer in den vergangenen Jahren ein Osterfeuer angemeldet hatte und auch in diesem Jahr nicht darauf verzichten möchte, kann mit einem beim Fachbereich öffentliche Sicherheit und Ordnung (Rügenstraße 1, Zimmer 12) erhältlichen Antrag ein Osterfeuer beantragen, unter Benennung einer volljährigen Aufsichtsperson und mit einem Lageplan versehen. Der Antrag kann auch im Internet unter www.stadt-rietberg.de heruntergeladen werden. Auf die nicht angemeldete Durchführung eines Osterfeuers oder Verstöße gegen die Auflagen stehen empfindliche Bußgelder. Anmeldeschluss ist der 25. März. Weitere Informationen werden unter Tel. 0 52 44 / 98 63 28 im zuständigen Fachbereich erteilt.

Artikel vom 27.02.2007