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David gegen Goliath: Kunde verklagt Lidl

Mini-Laptop größer als angegeben

Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WV). Ein »kleiner Verbraucher« aus Paderborn will Deutschlands zweitgrößten Discounter in die Knie zwingen. Der 21-jährige Johannes Schukow führt einen Prozess gegen den Lidl-Konzern - es ist ein Streit um fünf Millimeter.

Wenn ein Discounter sein Laptop als »12Ó Kompakt-Wunder! - kleiner als ein Blatt DIN A 4« bewirbt, muss er sich nicht wundern, wenn penible Kunden ganz genau nachmessen. Der Ingenieur aus Paderborn hat es getan und offenbar die Firma Lidl beim Schummeln erwischt.
Im Sommer vergangenen Jahres hatte der Billiganbieter das »ultrakompakte Notebook« mit 60 GB-Festplatte für 899 Euro auf den Markt gebracht. »Kein schlechtes Angebot«, dachte sich Schukow und griff zu. Als er das Schnäppchen zu Hause auspackte, kamen ihm die Maße aber größer als versprochen vor. Er machte die Probe mit genormtem Papier und sah sich bestätigt: Der Monitor überragt an den Seiten das DIN A 4-Blatt.
Schukow fuhr zum Lidl-Markt, um den »Mogel-Minicomputer« zurück zu geben. Zumal auf seinem Kaufbeleg ausdrücklich vermerkt ist: »Rückgaberecht innerhalb eines Monats gegen Vorlage dieses Kassenbons«.
Diese kundenfreundliche Option, musste sich der junge Mann im Laden belehren lassen, gelte nicht für Elektroartikel. Genau so sei es auch auf dem Werbeflyer für das Targa-Notebook nachzulesen.
Unverrichteter Dinge musste Johannes Schukow wieder abziehen - und ging zum Anwalt. Der Paderborner Rechtsanwalt Achim Niggemeyer hat den Discounter jetzt auf Wandlung verklagt, das heißt Rücknahme des Laptops gegen Rückzahlung des Kaufpreises zuzüglich bislang angefallener Gebühren und Auslagen in Höhe von 101,40 Euro. Das Gerät erfülle eindeutig nicht die »zugesicherten Eigenschaften«, stellt Niggemeyer fest. Unabhängig von diesem Mangel berufe sich sein Mandant auf sein mit Aushändigung des Kassenbons schriftlich und konkret bestätigtes Rückgaberecht.
Dabei handle es sich um einen Standardtext. Der ausdrückliche Ausschluss von höherpreisigen Artikeln sei technisch nicht möglich, halten die Lidl-Anwälte dagegen. Die geringfügige Überschreitung des DIN A 4-Formats sei kein »relevanter Mangel« und »für den Kaufentschluss eines jeden Verbrauchers irrelevant«. Offensichtlich habe sich der Kläger »schlichtweg verkauft und nach Wandlungsgründen förmlich gesucht«. Eine Argumentation, die Achim Niggemeyer nicht gelten lässt. »Herr Schukow sammelt Laptops dieser Art, und deshalb ist für ihn das besonders kleine Format sogar sehr wichtig.«
Falls Lidl nicht noch einlenkt, muss das Amtsgericht entscheiden, ob man in der Werbung ein bisschen schummeln darf und ob Versprechen auf Kaufbelegen weniger wert sind als Fußnoten von Prospekten. Johannes Schukow hat jedenfalls keinen Spaß mehr an dem angeblichen »Kompakt-Wunder«. Er pocht auf seine Verbraucherrechte und hat vor einem Prozess mit dem Discountriesen keine Angst.

Artikel vom 27.02.2007