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Zulassungsstelle hat bald länger offen

Straßenverkehrsamt möchte Wartezeiten für Bürger verkürzen - Weitere Neuerungen

Altkreis Halle (WB). Die Abteilung Straßenverkehr des Kreises Gütersloh mit Zulassungs- und Führerscheinstelle bietet ab Donnerstag, 1. März, ausgeweitete Öffnungszeiten. Außerdem gibt es einige Änderungen, auf die der Kreis schon jetzt hinweist.

Während Bürgerinnen und Bürger ihre Angelegenheiten bisher nur in den Vormittagsstunden und donnerstags nachmittags erledigen konnten, wird künftig montags und donnerstags durchgehend zehn Stunden lang von 7.30 bis 17.30 Uhr geöffnet sein. Dienstags, mittwochs und freitags können Verkehrsangelegenheiten in der Zeit von 7.30 bis 12.30 Uhr geregelt werden.
Der Kreis Gütersloh weitet sein Angebot des Straßenverkehrsamtes passend zum erwarteten verstärkten Frühjahrsgeschäft aus. Dazu erläutert Abteilungsleiter Detlef Stieg: »Wir wollen mit diesem Angebot die Wartezeiten verkürzen und freuen uns, wenn besonders montags die neuen Zeiten rege genutzt werden.«
Gleichzeitig weist Stieg auf einen weiteren Service der Kreisabteilung hin: »Neuerdings sind Terminvereinbarungen mit Großkunden und Händlern möglich. Zudem sollen die schnellen Vorgänge wie Abmeldungen direkt am Eingangsschalter erfolgen.« Nach wie vor ist es möglich, die Bürgerbüros in den Städten und Gemeinden aufzusuchen: Abmeldungen, Anschriftenänderungen und Karten-Führerscheine werden dort bearbeitet.
Und auch das ändert sich ab März durch neue fachliche Bestimmungen:
l Feinstaub-Plaketten sind auf Wunsch bei der Zulassungsstelle, beim TÜV oder in Werkstätten, die die Abgasuntersuchung durchführen, erhältlich.
l Demnächst kann man direkt bei der Abmeldung eines Fahrzeuges das bisherige Kennzeichen reservieren oder sofort für ein anderes Kraftfahrzeug zulassen. Somit entfällt ein zweiter Besuch.
l Seit längerem endgültig stillgelegte Fahrzeuge können künftig ohne »Vollabnahme«, sondern mit gültiger Hauptuntersuchung und AU zugelassen werden.
l Fahrten mit ungesiegelten Kennzeichen sind nur noch eingeschränkt - zum Beispiel nach Abmeldung - möglich.
l Zulassungen sind nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich.
Ein zusätzlicher Tipp vom Leiter der Verkehrsbehörde: »Ich empfehle, die regional aktiven Zulassungsdienste für einzelne Zulassungen zu nutzen. Sinnvoll ist, sich vorher per Internet oder Telefon über die erforderlichen Unterlagen für Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten zu informieren.«

Artikel vom 20.02.2007