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Aktuelles Stichwort


Hochzeit

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung - früher »Aufgebot« - ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Die Eheschließung ist persönlich beim Standesbeamten anzumelden. Für die Eheschließung werden folgende Unterlagen benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Aufenthaltsbescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes der Hauptwohnung.
- neu ausgestellte Abstammungsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch.
- Urkunden über die Führung akademischer Grade.
- bei gemeinsamen Kindern Abstammungsurkunden der Kinder. Damit alle Unterlagen vorhanden sind, empfiehlt es sich, sich vorab beim Standesamt (% 87 65-37, 38) zu erkundigen.
Für eine Trauung werden 33 Euro bei Deutschen und 55 Euro bei Ausländerbeteiligung für die Prüfung der Ehefähigkeit erhoben. Hinzu kommen die Gebühren für die benötigten Urkunden, ein Stammbuch der Familie, wenn außerhalb der Rathausöffnungszeiten geheiratet (55 Euro) oder ein Doppelname gewünscht wird (17 Euro).

Artikel vom 10.02.2007