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Weiter Kostenpflicht
für Geschwisterkinder

Fünf Kommunen wollen nicht mehr zahlen


Kreis Minden-Lübbecke (wm/juk). Nach der gestrigen Sitzung des Kreis-Jugendhilfeausschusses dürften auch die letzten Hoffnungen vergebens sein, dass sich an der Regelung etwas ändert, wonach der Besuch von Geschwisterkindern in Kindergärten und -tagesstätten kostenpflichtig ist. Das Kreisjugendamt hatte im Vorfeld die Kommunen, die mit einer besonderen - differenzierten - Umlage die Arbeit des Kreises in Sachen Jugendarbeit finanzieren, um Stellungnahme zur Gebührenfreiheit bzw. Kostenpflicht gebeten. Ergebnis: Stemwede wollte die Zweitkinder-Gebühren übernehmen, Lübbecke und Pr. Oldendorf hatten noch Beratungsbedarf -Êfünf Kommunen aber wollten es bei der im August 2006 eingeführten Kostenpflicht belassen. Helmut Poggemöller, Leiter des Kreisjugendamtes, erklärte auf LK-Anfrage, dass es somit bei der jetzigen Kostenregelung bis Sommer 2008 bleiben werde. Dann gebe es ein neues »Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung« mit neuen Strukturen und Standards und vermutlich auch neuen Gebühren, »wie auch immer die aussehen werden«.
Gering daher wohl auch die Chancen eines Antrags der Lübbecker Grünen gestern im Rat. Darin fordert die Fraktion, der Rat möge dem Vorschlag des Kreises zur Wiedereinführung der Beitragsfreiheit für Zweitkinder in Tageseinrichtungen zustimmen (siehe LK vom 2. Februar). Nach 2007 solle auf Basis der erwarteten Neuregelung des GTK ein Finanzierungskonzept erarbeitet werden, das die Beitragsfreiheit für Zweitkinder einschließt.

Artikel vom 09.02.2007