09.02.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

39-Jähriger wollte seine Versicherung täuschen


Löhne / Bad Oeynhausen (sae) . Das Fahren unter Alkoholeinfluss hat für einen 39-jährigen Löhner jetzt auch strafrechtliche Konsequenzen. Er hatte einen Unfall mit hohem Sachschaden verursacht und anschließend bei seiner Versicherung falsche Angaben zum Unfallhergang gemacht. Wegen Versicherungsbetrugs musste Ralf S. (Name geändert) sich daher nun vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen verantworten.
Unter Alkoholeinfluss hatte der 39-Jährige einen Mercedes-Benz in eine Leitplanke gefahren. Da der Wagen auf seine eigene Firma zugelassen ist, machte er vorsätzlich falsche Angaben zum Unfallhergang. Er fürchtete, dass der Fall in seiner Firma bekannt werden könnte. Weil er unter Alkoholeinfluss stand, verschwieg er auch, dass er selbst für den Unfall verantwortlich war.
Der Angeklagte gestand den Betrug, gab aber an, er habe sich nicht bereichern wollen. Er habelediglich verhindern, dass sich sein Fehlverhalten in der Firma rumspreche. »Das war ein ganz dummer Gedanke«, sagte er gestern.
Nachdem die Versicherung auf den Betrug aufmerksam geworden war, hatte er den Schaden sofort beglichen. Das Gericht hielt ihm sein Geständnis und die sofortige Wiedergutmachtung zugute. Es verurteilte ihn zu einer Geldstrafe In Höhe von 3 040 Euro.

Artikel vom 09.02.2007