08.02.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Angeklagter kassierte doppelt

49-jähriger Hiddenhauser muss Arbeitslosengeld zurückzahlen


Hiddenhausen (cl). Der 49-jährige Hiddenhauser Daniel R. (Name geändert) besitzt zwei Berufsabschlüsse. Trotzdem gehört er zu dem Personenkreis, der seit einigen Jahren immer nur befristete Jobs bekommt. So hatte er unter anderem am 1. September 2005 eine Beschäftigung als Monteur bei einer Firma im schwäbischen Bietigheim-Bissingen angetreten. Nach Aussage des Angeklagten habe ihm der neue Chef versichert, durch seine Anmeldung bei den Sozialsystemen erfahre automatisch auch das Arbeitsamt von der Aufnahme einer Tätigkeit und stelle die Zahlung von Arbeitslosengeld ein. Doch die Schecks aus Nürnberg kamen weiterhin. Erst nach zwei Monaten erfuhr die Arbeitsvermittlung durch eine Überschneidungsmeldung, dass Daniel R. doppelt kassierte.
Die geforderte Rückzahlung der zu Unrecht überwiesenen 1265,40 Euro plus Verzugszinsen ist bis heute nicht angelaufen, obwohl sich der Angeklagte erneut arbeitslos gemeldet hat. Er hat sich mittlerweile mit der Agentur für Arbeit auf die Einbehaltung von 20 Euro monatlich geeinigt, so dass sich allein dieser Vorgang über sechs Jahre hinziehen wird.
Auch Richterin Caludia Schonscheck und der Vertreter der Staatsanwaltschaft sahen durchaus, dass in der finanziell sehr angespannten Situation, in der der Angeklagte seit Jahren lebt, die Versuchung groß ist, jeden Euro dankbar anzunehmen, der angeboten wird. Trotzdem sei der Angeklagte bei dem Betrug zum Nachteil des Arbeitsamtes bewusst vorgegangen. Deshalb muss er jetzt auch noch 600 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze) wegen Betruges abstottern.
Daniel R. kann im eigenen Interesse beantragen, diese Geldstrafe in Arbeitsstunden umwandeln zu lassen.

Artikel vom 08.02.2007