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Elektriker (41) stirbt
nach Arbeitsunfall

Kein vorsätzliches Fremdverschulden

Von Rainer Grotjohann
Rödinghausen (BZ). Keine Anzeichen für »vorsätzliches Fremdverschulden« gibt es im Fall des Mitarbeiters, der am Dienstag in den Werkhallen von Ballerina-Küchen ums Leben gekommen ist.

Das sei der bisherige Stand der noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen, hat gestern ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bielefeld auf Anfrage der BÜNDER ZEITUNG erklärt.
Der 41-jährige Betriebselektriker hatte eine so genannte Plattenaufteilsäge reparieren wollen. Plötzlich lief der Transporttisch, auf dem die Spanplatten befördert werden, wieder an. Der Elektriker wurde aufgeladen und durch einen Druckstempel eingeklemmt. Die mit hohem Druck arbeitende Maschine tötete den aus Porta Wetfalica stammenden Mann auf der Stelle. Der wenige Minuten später eintreffende Notarzt konnte ihm nicht mehr helfen. Ein Augenzeuge erlitt einen Schock und musste ärztlich behandelt werden .
Wie in solchen Fällen üblich nahm die Kriminalpolizei Herford sofort Ermittlungen auf. Später wurden Experten des Amtes für Arbeitsschutz bei der Bezirksregierung Detmold hinzu gezogen.
Beide Behörden gleichen ihre Ermittlungsergebnisse ab, weitere Untersuchungen stehen jedoch noch an. Damit ist weiter ungeklärt, ob Arbeitsschutz-Vorschriften missachtet worden und ursächlich für den Unfall gewesen sind.

Artikel vom 08.02.2007