08.02.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Drei Tage vorher zahlen

Änderung in bundesgesetzlicher Regelung


Paderborn (WV). Wer am 15. Februar beispielsweise seine Grundbesitzabgaben für das erste Quartal bezahlen muss und dies per Scheck tun möchte, muss diesen schon am 12. Februar bei der Stadtkasse eingereicht haben. Bisher reichte es, wenn der Scheck am Fälligkeitstag in der Stadtverwaltung vorlag.
Auf diese Änderung einer bundesgesetzlichen Regelung weist die Stadt Paderborn hin. Wolfgang Müller, Leiter der Paderborner Stadtkasse: »Seit Jahresbeginn fordert dies eine Änderung der Abgabenordnung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007. Wer seine Steuern, Gebühren und Beiträge mit dem Scheck erst am Fälligkeitsdatum zahlt, riskiert Säumniszuschläge.« Um solche unliebsamen Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt die Stadt Paderborn mit Blick auf die am 15. Februar fälligen Grundbesitzabgaben, Gewerbe- und Hun-desteuer rechtzeitig zu zahlen.
Die gleiche Regelung gilt selbst- auch für die Abgaben, die von den Finanzbehörden verwaltet werden, beispielsweise für die Einkommensteuervorauszahlungen, Kraftfahrzeugsteuer und anderes.

Artikel vom 08.02.2007