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Unterm Dach ist noch viel Platz

Obendrauf statt mittendrin - attraktiver Wohnraum »in luftiger Höhe«

»Aufwärtskompatibel« ist ein Begriff aus dem Computer-Fachjargon, der sich auch auf alte Häuser übertragen lässt. Denn »Nachrüsten«, um neuen, größeren Aufgaben gerecht zu werden - das gilt nicht nur für den Rechner, sondern ebenfalls für den Dachboden eines Altbaus.
Wer das Dachgeschoss nicht als Stauraum nutzen will, der kann es zu einem ansehnlichen Oberstübchen ausbauen. Dabei sind baurechtliche Bestimmungen zu beachten.
Nirgendwo ist neuer Wohnraum so günstig zu haben wie unter dem Dach. Bevor es soweit ist, müssen allerdings einige Voraussetzungen stimmen. Darauf weist die Bausparkasse Schwäbisch Hall hin.
Wird die äußere Gestalt eines Einfamilienhauses durch den Ausbau nicht verändert, braucht man in der Regel keine Baugenehmigung. Genehmigungspflichtig ist jedoch die Errichtung einer abgeschlossenen Wohnung im Dachgeschoss. Geprüft werden vor allem die Statik sowie Brand-, Wärme- und Schallschutz.
Wichtigste Voraussetzung für den Ausbau ist eine Dachneigung von mehr als 30 Grad, eine möglichst große Haustiefe und eine freie Giebelfläche. Die Raumhöhe sollte über mindestens 70 Prozent der Grundfläche 2,30 Meter (Minimum) betragen. 12,5 Prozent der Grundfläche sind den Fenstern vorbehalten. Das ist nicht viel. Daher orientiert man sich eher an der DIN-Norm 5034 »Tageslicht in Innenräumen«, wonach die Fensterbreite 55 Prozent der Raumbreite ausmachen sollte. Gauben vergrößern die Fläche, auf der man aufrecht stehen kann. Sie einzubauen ist allerdings spürbar teurer, zudem lassen sie wesentlich weniger Licht herein als Dachflächenfenster. Die wiederum sind bei Heimwerkern sehr beliebt, weil sie sich leicht einsetzen lassen. Doch Vorsicht: Der Anschluss an die Dämmung, die Luftdichtheitsfolie und die Dampfbremse muss exakt ausgeführt sein, sonst kommt es zu Lüftungsverlusten sowie zur Durchfeuchtung von Dämmung und Dachstuhl. Zwingend vorgeschrieben sind zwei Fluchtmöglichkeiten - übers Treppenhaus sowie über ein mindestens 90 mal 120 Zentimeter großes Fenster, das die Feuerwehr mit der Leiter erreichen kann.
Wer neuen Wohnraum unter dem Dach schafft, erweitert das »beheizte Gebäudevolumen« und muss sich an die Vorschriften der Energieeinsparverordnung halten. Entstehen mehr als 30 Quadratmeter neuer Wohnraum - darunter ist ein Dachausbau kaum sinnvoll - müssen in Sachen Energieverbrauch die gleichen Anforderungen erfüllt werden wie bei Neubauten. Für den schalldämmenden Fußbodenaufbau empfehlen sich Estrichplatten aus Gips und Holzwerkstoffen. Sie können ohne Feuchteeintrag verarbeitet werden und sind leichter als Fließestrich. Wichtig: Der Trockenestrich darf keinen Kontakt zu den Außenwänden haben. Auch Leichtbau-Trennwände, die auf Gerüste aus Aluminiumrahmen montiert werden, kann man dämmen. Sie werden doppelt mit Gipskarton geplankt und zwar überlappend.

Artikel vom 10.03.2007