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Wirt durfte
Planwagen
nicht fahren

Kein TÜV und Mängel

Paderborn (WV/ka). Anklage wegen fahrlässiger Tötung hat die Staatsanwaltschaft Paderborn gegen einen 62-jährigen Gastwirt aus Paderborn erlassen. Am 7. Juni war ein Schüler von seinem Planwagen gefallen und hatte dabei tödliche Verletzungen erlitten.

Schüler der Gesamtschule Elsen hatten in seiner Gaststätte ausgiebig den Abschluss ihrer Schulzeit gefeiert. Zu später Stunde kutschierte der Wirt dann die 46 fröhlichen Gäste mit seinem Planwagengespann (Traktor mit Anhänger) nach Elsen. Dabei fiel ein 16-jähriger Schüler, der in dem ungesicherten Einstieg des Wagens gesessen hatte, auf die Fahrbahn und wurde unmittelbar danach von dem Fahrzeug überrollt, wobei er sich tödliche Verletzungen zuzog.
Nach einem eingeholten Sachverständigengutachten lagen bei dem Planwagen erhebliche technische Mängel vor, worauf der Unfall, so Oberstaatsanwalt Horst Rürup, auch letztlich zurückzuführen sei. Der Wagen war zudem nicht vom TÜV abgenommen. Der 62-Jährige verfügte auch nicht über die zum Führen eines solchen Gespannes erforderliche Fahrerlaubnis.
Weil der Gastwirt auch vor diesem Unfall vielfach Fahrten mit dem Fahrzeug und Gästen durchgeführt hatte, ist gegen ihn nun auch Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 29 weiteren Fällen erhoben worden. Das ursprünglich mit der Klage befasste Paderborner Schöffengericht hat das Verfahren der Strafkammer des Landgerichts Paderborn zur Übernahme vorgelegt. Es war der Meinung, dass wegen des Umfanges und der Bedeutung der Sache die Hauptverhandlung vor der Strafkammer angezeigt erscheine.

Artikel vom 07.02.2007