07.02.2007
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Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2007 und ihre Anlagen können von Einwohnerinnen/Einwohnern der Stadt Herford oder Abgabepflichtigen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Auslegungsbeginn (bis einschl. 22. Februar 2007) erhoben werden. Sie sind bei der Stadtverwaltung Herford (Abteilung Kämmerei, Steuern und Stadtkasse) schriftlich einzureichen oder während der Dienststunden zu Protokoll zu erklären.
Herford, 05. Februar 2007
Der Bürgermeister
Wollbrink
Artikel vom 07.02.2007