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Eine Waffe für
zwölf Bürger

Polizei überprüft Waffenbesitzer

Von Rüdiger Kache
Paderborn (WV). John Wayne würde sich die Haare raufen und auch wilde Film-Privatdetektive müssten umsatteln: Denn mit dem strengen deutschen Waffengesetz ist nicht zu spaßen. Wer eine Pistole, einen Revolver oder ein Gewehr besitzt, ob als Sammler, Jäger oder Sportschütze, hat eben eine besondere Verantwortung. Und die wird von der Polizei peinlichst genau überprüft.

Nicht erst sei den politischen und gesellschaftlichen Debatten nach den Amokläufen von Schülern in Erfurt und Emsdetten kommen Waffen zum Leidwesen der zum größten Teil vernünftigen und gewissenhaften Besitzer zunehmend ins Gerede.
Obwohl jeder Jäger oder Sportschütze seine Eignung, seine ganz persönliche Zuverlässigkeit, die Sachkunde und auch das Bedürfnis nachweisen musste, bevor er ihm die begehrte Waffenbesitzkarte ausgehändigt wird, zieht der Gesetzgeber noch einmal die Zügel kräftig an. Es geht um die zugriffsichere Lagerung von Waffen. Und die gehören - wie könnte es im Mutterland der Gesetze und Verordnungen anders sein - in genau definierte genormte Behältnisse, kurz Waffen- und Munitionstresore genannt.
»Es kann nicht sein, dass wir bei Kontrollen sehen, dass Kinder Zugang zu Pistolen haben oder die Flinte an der Wand hängt«, sieht Herbert Tenborius, bei der Kreispolizeibehörde als Logistik-Chef auch zuständig für den Bereich Waffen, Nachholbedarf beim Thema Sicherheit bei einigen Waffenbesitzern.
Im Kreis Paderborn gibt es zurzeit 5017 Waffenbesitzkarten, auf denen 16 961 Langwaffen (Gewehre) und 7229 Kurzwaffen (Pistolen und Revolver) eingetragen sind. Damit kommt rechnerisch eine Waffe auf zwölf Bürger im Kreis. Nur eine Handvoll besonders gefährdeter Privatpersonen sind zudem noch berechtigt, eine Waffe ständig bei sich zu führen.
Die Überprüfung der Unterbringung von Waffen und Munition hat sich die Kreispolizeibehörde auf die Fahnen geschrieben und sie führt regelmäßig Kontrollen durch. Tenborius: »Vergessen wird dabei niemand.«
Wem ein Verstoß gegen das sehr komplizierte Waffengesetz nachgewiesen wird, muss zahlen. Einige tausend Euro Geldbuße und der Entzug von Jagdschein oder Waffenbesitzkarte sind keine Seltenheit. Das trifft übrigens auch auf Erben von Waffen zu, die den gut geölten »Ballermann« des Verstorbenen nicht bei der Behörde anmelden. »Doch wir reißen niemandem den Kopf ab«, wirbt Tenborius gerade bei diesem Personenkreis für Offenheit und Vertrauen. Wer eine ererbte Waffe nicht behalten möchte oder darf, sollte sie nach vorheriger telefonischer Absprache mitsamt Munition bei der Polizei abgeben. In drei Jahren wurden 2 100 Kurz- und 2 500 Langwaffen aus dem Verkehr gezogen und ausnahmslos in einem Hochofen eingeschmolzen.
Erst ein Drittel der Waffenbesitzer wurde inzwischen kontrolliert,. Um Scherereien aus dem Weg zu gehen, sollte jeder überprüfen, ob seine Waffen angemeldet und richtig aufbewahrt werden.
Das Paderborner Unternehmen Hartmann Tresore hat eine limitierte Sonderserie von Tresoren (»Modell Paderborn«) aufgelegt, um die Arbeit der Behörden zu unterstützen und räumt Waffenbesitzern Sonderkonditionen ein (Siehe »Aktuelles Stichwort«)

Artikel vom 03.02.2007