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Mofafahrt mit 2,74 Promille

Gericht verurteilt Piumer zu 500 Euro Strafe


Borgholzhausen/Halle (ak). Günter Z. aus Borgholzhausen (Name geändert) setzte sich am 8. Oktober 2006 auf sein Mofa und fuhr um 22.51 Uhr etwa 100 Meter den Barenbergweg entlang - mit 2,74 Promille im Blut, wie sich bei der anschließenden Polizeikontrolle herausstellte.
Diese fahrlässige Fahrt kommt ihn teuer zu stehen. Richter Peeter-Wilhelm Pöld verurteilte den nicht vorbestraften 51-Jährigen gestern vor dem Amtsgericht Halle zu einer Geldstrafe von 500 Euro (25 Tagessätze zu jeweils 20 Euro). Seine Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder muss er für neun Monate abgeben, drei Monate lang darf er auch kein anderes Kfz fahren.
»Die Strecke, die Sie gefahren sind, war zwar kurz, aber mit dieser enormen Menge an Alkohol haben Sie sehr fahrlässig gehandelt«, sagte Pöld.
Hinsichtlich des Alkoholkonsums von Günter Z. äußerte der Amtsrichter seine Bedenken. »2,74 Promille zur Tatzeit zeigen, dass Sie oft Alkohol konsumieren, sonst hätten Sie das Mofa gar nicht fahren können.«
»Dabei hatte ich zuvor schon drei bis vier Stunden geschlafen«, erklärte der 51-Jährige. Darauf Pöld: »Das macht die Sache nicht besser. Pro Stunde baut der Mensch etwa 0,15 Promille ab. Das heißt, Sie haben vor dem Schlafen etwa 3,34 Promille gehabt. Damit schaden Sie Ihrer Gesundheit dauerhaft.« Günter Z. gab persönliche Probleme für den regelmäßigen erhöhten Alkoholkonsum an. Er wolle sich jetzt in ärztliche Behandlung begeben.

Artikel vom 01.02.2007