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Aktuelles Stichwort


Hartz-IV-Gesetz

Das Hartz-Konzept ist eine Bezeichnung für Vorschläge der Kommission »Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt«, die unter Leitung von Dr. Peter Hartz tagte. Auftrag war, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland effizienter gestaltet und die Bundesanstalt für Arbeit reformiert werden kann. Am 22. Februar 2002 beauftragte die Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder die Kommission. Bereits am 16. August 2002 präsentierte die Kommission ihre Ergebnisse, die »Hartz-Vorschläge« im Berliner Dom. Die Bundesregierung beschloss am 22. August 2002 die Umsetzung. In vier Schritten sollte das Konzept umgesetzt werden. Zum 1. Januar trat das erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft. Die übrigen drei Gesetze folgten.
Der Europäische Gerichtshof erklärte am 22. November 2005 die mit dem ersten Hartz-Gesetz eingeführte Einschränkung des Kündigungsschutzes für über 52-Jährige mit dem EU-Recht als unvereinbar.

Artikel vom 01.02.2007