03.03.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Gut versichert

Zusatzschutz im Ausland ratsam


Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt nur in Europa und in den Teilen der Welt, die politisch zur EU gehören, etwa den Kanaren. Wer jedoch nach Marokko oder in den asiatischen Teil der Türkei reisen will, muss den Geltungsbereich bei seiner Versicherung erweitern lassen. Für die Einreise mit dem Auto wird dort auch die so genannte Grüne Karte verlangt, die als Versicherungsnachweis gilt und bei jeder Versicherung erhältlich ist. Auch in Italien und Polen empfiehlt es sich, sie bei Unfällen zur Hand zu haben.
Der Europäische Unfallbericht erleichtert in allen nicht deutschsprachigen Ländern die Dokumentierung des Unfalls und die Schadenregulierung. Er ist ebenfalls bei jeder Versicherung erhältlich und gehört in doppelter Ausführung in das Reisegepäck. Zudem verlangen alle Länder unterschiedlich hohe Mindest-Deckungssummen in der Haftpflicht-Police. Die Deckungssumme ist der Betrag, den die Versicherung im Schadensfall maximal zahlt. Im Allgemeinen reichen innerhalb Europas die in Deutschland üblichen Summen. Eine Liste der Mindestanforderungen anderer Staaten findet sich bei den Deutschen Versicherern unter www.versicherung-und-verkehr.de. Dachgepäckträger sowie sonstiges Zubehör sind über die Kfz-Kaskoversicherung gegen Diebstahl mitversichert. Eine detaillierte Liste aller versicherten Gegenstände finden Autofahrer in den Allgemeinen Bedingungen ihrer Kaskoversicherung. Mietwagenunternehmen schränken den Kaskoschutz bei Reisen nach Süd- oder Osteuropa häufig wegen des hohen Diebstahlrisikos ein. Doch im Mietvertrag muss darauf hingewiesen werden.
In bestimmten Fällen lohnt sich bei einer Auslandsreise auch der Abschluss weiterer Versicherungen. Als Teil von Kfz-Haftpflichtversicherungen wird häufig ein Schutzbrief angeboten, der Hilfe bei Pannen und Unfällen zusichert. Die so genannte »Mallorca-Police« begleicht außerdem unter anderem Haftpflichtschäden bei Unfällen mit dem Mietwagen. Für Caravan-Urlauber kann sich eine Campingversicherung lohnen, die auch bei Diebstahl oder der Zerstörung von Wohnwagen oder Zelt greift.

Artikel vom 03.03.2007