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Tiere im Auto sind von
Rechts wegen »Ladung«


Bei einem Unfall mit ungesicherten Tieren im Auto entfällt unter Umständen wegen grober Fahrlässigkeit der Versicherungsschutz. Da es keine spezielle Sicherungspflicht für Tiere im Auto gibt, sind Hunde und Katzen rein rechtlich »Ladung«. Ist diese nicht richtig befestigt, droht Bußgeld.
Generell sollte man über einen ausreichend großen Pkw zur Beförderung von Tieren verfügen. Beim Neukauf empfiehlt es sich zudem, Sonderausstattung zur Tiersicherung gleich mit zu bestellen. Für leichte Tiere reichen Trennnetze zwischen Fahrgastraum und Tier. Für Hunde gibt es im Fachhandel spezielle Anschnallsysteme, die am Sicherheitsgurt oder am Gepäckhaken im Kofferraum befestigt werden können. Auch beim Gurten gilt: Das Tier gehört immer auf die Rückbank.
Für den Transport von Hunden und Katzen eignen sich Transportkörbe und -boxen, die es in verschiedenen Größen beim Fachhändler gibt. Kleine Boxen können im Fußraum stehen, größere auf der Rückbank, müssen aber gesichert werden. Im Kombi gehören sie in den Laderaum direkt hinter die Rückbank. Die beste Lösung für den Transport von Hunden im Kombi ist der fest eingebaute Stahl-Käfig. Er schützt das Tier sogar bei einem Uberschlag.

Artikel vom 03.03.2007