Straßburg (dpa). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat eine Klage gegen die Zehn-Prozent-Hürde bei Wahlen in der Türkei abgewiesen. Das Recht auf freie Wahlen werde dadurch nicht verletzt. Die Be-stimmung ziele darauf ab, »eine übermäßige parlamentarische Zersplitterung zu vermeiden und die Regierungsstabilität zu stärken«, erklärten die Richter in dem gestern bekannt gegebenen Urteil.