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Gericht in
Minden rügt
die Stadt

Straßenreinigung

Warburg (vah). Das Verwaltungsgericht in Minden hat jetzt Warburger Bürgern Recht gegeben, die sich gegen die Gebührensatzung für die Sommerstraßenreinigung zur Wehr gesetzt hatten. Das Gericht rügte, dass die Stadt Warburg bei der Gebührenkalkulation den Anteil für das so genannnte »Allgemeininteresse« nicht berücksichtigt hatte.

Mitte September 2005 hatte der Rat der Stadt Warburg die neue Reinigungssatzung beschlossen. Hintergrund: Nicht alle Anlieger der Kernstadt kümmerten sich um die Sauberkeit ihrer Bürgersteige. Beschwerden häuften sich, die Lokalpolitiker beschlossen daraufhin, dass der Bauhof die Reinigung übernehmen soll.
Eine Kehrmaschine ist nun seit einigen Monaten im Einsatz und reinigt zahlreiche Straßen der Innenstadt, die in zwei Kategorien eingeteilt wurden. In Kategorie A werden Straßen und Gehwege von der Maschine gesäubert, in Kategorie B nehmen sich die Mitarbeiter des Kommunalunternehmens Warburg (Bauhof) nur die Fahrbahnen vor.
Entsprechend verteilt sind auch die Kosten: In Kategorie A müssen die Anlieger jährlich 3,80 Euro je Frontmeter ihres Grundstücks bezahlen, in Kategorie B 1,60 Euro. An diesen Kosten wird sich nach Informationen von Bürgermeister Michael Stickeln trotz des Gerichtsurteils zunächst auch nichts ändern. Grund: Die Höhe der Gebühren sei ohnehin nur auf der Grundlage von Schätzungen erhoben worden. Niemand wisse bislang, wie teuer die Straßenreinigung wirklich sei. Da sie neu eingeführt wurde, lägen keine Werte aus der Vergangenheit vor. Erst wenn der Jahresabschluss für 2006 erstellt sei, könne die Stadtverwaltung sagen, ob die Kalkulation aufgeht und ob Anliegern Geld erstattet werden könne. »Sollte sich zeigen, dass jemand zuviel gezahlt hat, bekommt er sein Geld zurück. Wir wollen niemanden über den Tisch ziehen«, machte Stickeln deutlich.
Die Jahresendabrechnung liegt nach Worten von KUW-Vorstand Engelbert Berendes Mitte des Jahres vor. Bereits im Vorfeld der Gerichtsentscheidung sei der Verwaltungsrat des KUW allerdings aktiv geworden und habe die jetzt vom Gericht gerügte Satzung geändert. Der Eigenanteil der Gemeinde für das Allgemeininteresse sei - wie vom Gericht vorgeschlagen - rückwirkend zum 1. Januar 2006 mit zehn Prozent der Summe in die Satzung aufgenommen worden. »Dadurch wird sichergestellt, dass die betroffenen Grundstückseigentümer eine rechtmäßige Gebühr bezahlen«, sagte Engelbert Berendes.

Artikel vom 30.01.2007