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Bauleitplanung nach Recht und Gesetz


Löhne (LZ). In einem Leserbrief zum Thema Windkraftanlagen in der Ausgabe der LÖHNER ZEITUNG vom vergangenen Dienstag, 23. Januar, war der Leiter des städtischen Bauamtes Wolfgang Helten angegriffen worden. Er äußert sich heute in einer Stellungnahme zu den Vorwürfen:
»Richtig ist an den Ausführungen einzig und allein, dass bereits im Jahre 1998 der Rat der Stadt Löhne - als eine der ersten Kommunen in der Region - die Darstellung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan beschlossen hat, um eine städtebaulich geordnete Entwicklung dieser Form der Energieerzeugung sicherzustellen.
Alle übrigen Behauptungen sind sachlich falsch und wurden bereits mehrfach widerlegt. Aus den Verfahrensunterlagen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Löhne (rechtsverbindlich seit September 2004) ergibt sich einwandfrei, dass sowohl die Beteiligung der Bürger als auch der Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt wurde. Bestätigt wurde dies ohne Einschränkungen durch den Kreis Herford, die Bezirksregierung in Detmold als zuständige Genehmigungsbehörde und letztendlich auch durch den Petitionsausschuss des Landtages, der bereits drei Mal erfolglos in eben dieser Angelegenheit angerufen wurde.
Grundsätzlich erhält jeder Einwender ordnungsgemäß eine Antwort. Mitarbeiter der Stadtverwaltung, des Kreises, der Bezirksregierung und des Landes verbringen eine Vielzahl von Arbeitsstunden allein damit, die Behauptungen zu widerlegen und Einwendungen zu entkräften.
Die Bauleitplanung der Stadt Löhne erfolgte unter meiner Amtsführung in der Vergangenheit ausnahmslos nach Recht und Gesetz. Das wird auch in Zukunft so bleiben, überwacht von den zuständigen Fach- und Aufsichtsbehörden. Denn ein allumfassendes behördliches Komplott zum Nachteil des Bürgers, dem sich auch noch die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Landespolitik angeschlossen hätten, existiert glücklicherweise nicht.«

Artikel vom 27.01.2007