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Müssen Kinder für
ihre Eltern zahlen?


Salzkotten (WV). Plötzlich kann man vor dem Problem stehen, dass die pflegebedürftigen Eltern in einem Alten- oder Pflegeheim untergebracht werden müssen. Wenn dann Rente oder Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, tritt oft das Sozialamt ein. Das Sozialamt kann allerdings auf die unterhaltspflichtigen Kinder zurückgreifen und die erbrachten Leistungen zurück fordern. In einem VHS-Vortrag am Dienstag, 30. Januar, ab 19.30 Uhr im Schulzentrum Salzkotten werden in einem Vortrag die rechtlichen Grundlagen für solche Rückforderungsansprüche und bestehende Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Artikel vom 29.01.2007