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Aktuelles Stichwort


Kaffeefahrt


Die lukrativ klingende Gewinnmitteilung ist oft nur ein Lockvogel, mit dem Veranstalter arglose Menschen zu einer Kaffeefahrt mit Werbeverkaufsveranstaltung locken wollen. Die Verbraucherzentrale rät: Am besten in den Papierkorb damit.
Wer dennoch mitfährt, sollte nichts unterschreiben und Anzahlungen verweigern. Ist auch das passiert, hilft das Widerrufs- und Rückgaberecht. Nach Aushändigung der Widerrufsbelehrung kann man innerhalb von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten.
Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat, wenn die Belehrung erst nach Vertragsabschluss mitgeteilt wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, möglichst per Einschreiben mit Rückschein.

Artikel vom 29.01.2007