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Aktuelles Stichwort


Begleitetes Fahren

Seit dem 1. Oktober 2005 können Jugendliche in Nordrhein-Westfalen am Modellversuch »Begleitetes Fahren ab 17« teilnehmen. Genau wie angehende Verkehrsteilnehmer über 18 Jahre werden sie in Theorie und Praxis ausgebildet. Frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres kann die praktische Prüfung abgelegt werden.
Frühestens am Tag der Vollendung des 17. Lebensjahres wird eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt, die spätestens innerhalb von drei Monaten nach Vollendung des 18. Lebensjahres gegen den regulären Führerschein eingetauscht werden muss.
In einem Antrag müssen die Jugendlichen bereits vor Beginn der Ausbildung eine Begleitperson eintragen, die mindestens 30 Jahre alt und fünf Jahre lang ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnis sein muss. Außerdem darf die Person höchstens drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg aufweisen. Durch den Modellversuch soll das Unfallrisiko junger Verkehrsteilnehmer gesenkt werden.

Artikel vom 25.01.2007