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»Alles kommt auf den Prüfstand«

Der Leiter der Kommunalaufsicht erklärt die Haushaltssicherung

Von Thomas Hochstätter
Löhne (LZ). Löhne ist in der »Haushaltssicherung«. Diese Vokabel ist in der Politik in den vergangenen Monaten bereits häufiger benutzt worden. Gestern Abend hat Kämmerer Georg Busse sie nun zur Tatsache erklärt. Welche Auswirkungen dieser Zustand hat, erläutert für die LÖHNER ZEITUNG Hermann Beckfeld, der Leiter des Dezernats für Kommunalaufsicht der Bezirksregierung in Detmold.
Hermann Beckfeld
Die Haushaltssicherung nimmt einer Kommune die Entscheidungsbefugnis über ihre finanziellen Angelegenheiten. Welche Bereiche sind betroffen?
Die Gemeinde darf durchaus weiter entscheiden. Sie wird durch durch das Haushaltssicherungkonzept nur in die Pflicht genommen, den Ausgleich des Haushalts in den nächsten vier Jahren darzustellen. Das heißt, dass die Erträge den Aufwand decken müssen. Die Haushaltssicherung soll kein Makel sein, sondern der Kommune bewusst machen, die wirtschaftlichen Potentiale zu nutzen und ihren Aufgabenbestand kritisch zu überprüfen.

Welche Stelle trifft die Entscheidungen?
Wie bisher kommt der Entwurf vom Kämmerer, und der Rat beschließt. Es reicht allerdings nicht mehr die bloße Bekanntgabe des Haushalts bei der Kreisverwaltung, sondern das Haushaltssicherungskonzept muss von der Landrätin ausdrücklich genehmigt werden.

Wird dann nur noch gespart - oder gibt es auch städtische Ausgaben, die nicht beeinflusst werden?
Der Begriff »Sparen« ist zu negativ besetzt. Es geht um die Prüfung aller Aufgaben, auch die Beteiligung an Gesellschaften und Betrieben, eine regelrechte Strukturveränderung. Dahinter steckt der Gedanke, wirtschaftlicher zu agieren, möglicherweise auch durch interkommunale Zusammenarbeit. Von dieser Überlegung sollten weder Pflichtaufgaben noch freiwillige Ausgaben ausgenommen werden.

Wie lange kann dieser Zustand dauern? Gibt es eine zeitliche Begrenzung?
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Haushaltssicherungskonzept nur dann genehmigungsfähig ist, wenn der Ausgleich schnellstmöglich, aber auf jeden Fall innerhalb von vier Jahren, gelingt. Gelingt der Ausgleich nicht, kommt das Nothaushaltsrecht mit deutlich weniger Aktionsspielraum für die Gemeinde zum Tragen.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die Haushaltssicherung endet?
Ist der strukturelle Ausgleich erreicht, endet die Haushaltsicherung. Das ist in dem Jahr der Fall, in der Ertrag höher ist als der Aufwand. Das kann allerdings nicht durch den Einsatz von Rücklagen geschehen.

Wie viele Kommunen im Regierungsbezirk Detmold sind derzeit betroffen?
2007 werden von 76 Kommunen im Regierungsbezirk voraussichtlich 15 verpflichtet sein, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Im Vorjahr waren es 17. Vier von den 15 werden im so genannten Nothaushaltsrecht verbleiben. Im Vorjahr waren dies fünf.
2006 waren von 427 Kommunen und Kreisen in Nordrhein-Westfalen 192 im Haushaltssicherungskonzept und davon 114 im Nothaushaltsrecht. Prozentual gesehen ist das ein Anhaltspunkt für bislang solide und verlässliche Haushaltsführung in OWL.

Artikel vom 25.01.2007