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Meldung von Kapitalerträgen


Kreis Höxter (WB). Zum Jahreswechsel sind vielen Eigentümern von Kapitalvermögen Kapitalerträge gutgeschrieben worden. Aus diesem Anlass weist die Bundesagentur für Arbeit (BA) darauf hin, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II aus dem Kreis Höxter alle Einkünfte aus Kapitalvermögen der ARGE melden müssen, auch wenn es sich dabei um geringe Summen handelt.
Zu den anzurechnenden Einnahmen zählen auch Erträge aus Kapitalvermögen, wie beispielsweise Zinsen aus Sparguthaben, Dividenden aus Wertpapieren oder Gewinnausschüttungen. Bei gelegentlichen geringen Einnahmen gilt eine Bagatellgrenze von 50 Euro pro Jahr. Dennoch müssen auch geringere Beträge gemeldet werden. Nur so kann ermittelt werden, ob die Grenze auch unter Berücksichtigung anderer Einnahmen nicht überschritten wird.

Artikel vom 25.01.2007